Gelegenheitsdolmetscher wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt

Weil er für Drogenhändler als Dolmetscher arbeitete, ist ein in Bad Hersfeld lebender 27-jähriger Russlanddeutscher zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Hersfelder Zeitung schreibt:

[……] als vor etwa anderthalb Jahren „litauische Wanderdealer“ im Kreis ihr Unwesen trieben, da war der Hersfelder mit seinen Sprachkenntnissen als Übersetzer ein gefragter Mann. Weil in einem Fall gar 50 Gramm Heroin den Besitzer wechselten, war nun auch der Dolmetscher dran – wegen Beihilfe zum Handel mit einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln.

Der Gelegenheitsdolmetscher ist selbst heroinabhängig. Neben der Beihilfe zum Drogenhandel wurden ihm der Besitz von zwei Gramm Heroin und zwei Autofahrten ohne Führerschein nachgewiesen.

Da er voll geständig war, Hintermänner benannte und in geordneten Verhältnissen mit fester Arbeitsstelle und fester Freundin lebt, wurde die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt – unter der Voraussetzung, dass er 1.000 Euro Geldbuße zahlt und eine Entzugstherapie aufnimmt.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Hersfelder Zeitung, 2010-02-17.]

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