Österreich: Bundesrat lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen als überflüssig und zu teuer ab

Parlament Wien

Nach dem österreichischen Nationalrat (im September 2009) hat nun auch der österreichische Bundesrat den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren abgelehnt. Das Votum der 14 Mitglieder des EU-Ausschusses (7 ÖVP, 6 SPÖ, 1 FPÖ) fiel einstimmig aus, obwohl dort drei verschiedene Parteien vertreten sind. Die Volksvertreter sehen keine zwingende Notwendigkeit, die unterschiedlichen Strafverfahrenssysteme in den Mitgliedstaaten anzugleichen und befürchten vor allem starke Kostensteigerungen. In einer Presseaussendung schreibt der Bundesrat:

Übersetzungen im Strafverfahren – Bundesrat lehnt Vorschlag ab

Ein weiteres Thema der heutigen [06.04.2010] EU-Ausschusssitzung des Bundesrats betraf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren. Dieser zielt darauf ab, gemeinsame Mindestnormen für das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren innerhalb der EU festzulegen.

Das Thema stand bereits am 3. September 2009 auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses. Der damals vorgelegte Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rats konnte nicht mehr weiter verfolgt werden, da der Vertrag von Lissabon in Kraft trat und der Beschluss sodann nicht mehr vertragskonform war. Daraufhin haben die Mitgliedstaaten die Initiative ergriffen und einen Text vorgelegt, der sich an der Einigung der Justiz- und InnenministerInnen vom 23.Oktober 2009 orientiert. Wie der Experte des Justizministeriums, Christian Pilnacek, erläuterte, hat daraufhin die Kommission einen eigenen Vorschlag ausgearbeitet, der über die Vorstellungen der Mitgliedstaaten hinausgeht.

Vor allem sieht die Kommission weitreichende Übersetzungen und Verdolmetschungen von Gesprächen und Schriftstücken zwischen Angeklagten und VerteidigerInnen vor. Auch sollen nach Ansicht der Kommission weite Bereiche des Verfahrens und Verfahrensakte übersetzt werden. Die Kommission hält eine zwingende Übersetzung in die Muttersprache für erforderlich, während die Mitgliedstaaten eine Übersetzung in eine Sprache für ausreichend empfinden, die der oder die Angeklagte beherrscht. Pilnacek sprach in diesem Zusammenhang vor allem die Schwierigkeit an, DolmetscherInnen für afrikanische Dialekte zu finden. Auch den BundesrätInnen ging die Vorlage der Kommission zu weit. In der angenommenen Ausschussfeststellung bekräftigen sie, der Vorschlag der Kommission sei mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar. Sie unterstützen daher den Vorschlag der Mitgliedstaaten.

Die BundesrätInnen verweisen in ihrem Antrag auf die negative Stellungnahme vom 3. September 2009 und stellen fest, dass der Kommissionsvorschlag ohne zwingende Notwendigkeit die unterschiedlichen Strafverfahrenssysteme in den Mitgliedstaaten anzugleichen versucht und dadurch den Mitgliedstaaten auch unterschiedliche Mehrbelastungen aufbürdet.

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[Quelle: Presseaussendung Österreichischer Bundesrat, 2010-04-06. Bild: Parlamentarischer Pressedienst, Peter Korrak.]

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