Videokonferenztechnik bei Gericht: Richterbund fürchtet Nachteile für Dolmetscher

Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht in dem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesentwurf durchaus Potenzial, das zu einer Beschleunigung von Verfahren führen kann. Allerdings ließen nicht alle Vorschläge diesen Effekt erwarten. In einer Pressemitteilung heißt es:

Hinsichtlich der Dolmetscher liegt die Schwierigkeit regelmäßig darin, einen geeigneten Dolmetscher zu finden. Ihn für die betroffenen Verfahrensteile herbeizuholen, hat demgegenüber – soweit ersichtlich – noch nicht zu Problemen geführt.

Darüber hinaus wird die Tätigkeit des Dolmetschers bei einer Videoübertragung erheblich erschwert und ist dem Verfahren häufig nicht dienlich. So übt der Dolmetscher neben seiner Übersetzungstätigkeit für das Gericht und die jeweiligen Verfahrensbeteiligten häufig auch eine Übersetzungstätigkeit zwischen einer Prozesspartei und deren Prozessbevollmächtigtem aus. Diese Gespräche sind regelmäßig nicht dazu bestimmt, von anderen Verfahrensbeteiligten mitgehört zu werden. Probleme sind zudem bei der Übersetzung von Schriftstücken zu erwarten. Häufig werden zu verlesende Schriftstücke dem Dolmetscher in Ablichtung vorgelegt, damit dieser den Text zugleich ablesen und danach übersetzen kann. […]

Übergreifend für alle Verfahrensordnungen gilt, dass der bislang sparsame Einsatz der Videotechnik insbesondere an der insoweit häufig mangelnden Ausstattung bei den Justizbehörden scheitert. Dass sich diese Situation alleine aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen verbessern würde, darf bezweifelt werden.

Ebenfalls für alle Verfahrensordnungen gilt, dass der Einsatz der Videotechnik im freien Ermessen des Gerichts stehen sollte. Das Gericht darf im Einzelfall nicht dazu gezwungen werden können, auf eine Verhandlung herkömmlicher Art zu Gunsten der Videokonferenz zu verzichten.

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[Quelle: Pressemitteilung Deutscher Richterbund, Nr. 10/10, April 2010.]