Christian Kranjčić: Dissertation zum Dolmetschen in Strafverfahren

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Bezugnehmend auf den Eintrag vom 17.09.2010 „Dissertation zum Dolmetschen im Strafverfahren“ folgt nun die Rezension zu dem Buches „… dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.“ Zum Dolmetschen im Strafverfahren von Christian Kranjčić.

Im Jahr 2009 wurde die Arbeit von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg als Dissertation angenommen und von Rolf Stürner und Gerhard Walter im Mohr-Siebeck-Verlag herausgegeben.

Zur Person

Christian Kranjčić wurde im Jahre 1976 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in München und promovierte 2009. Derzeit ist er juristischer Referent in der Finanzabteilung des Landeskirchenamts der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Einführung

Während Straftrechtswissenschaftler und Strafrechtspraktiker für ein wörtliches Übersetzen vor Gericht plädieren, weisen Übersetzungswissenschaftler auf die Unbrauchbarkeit einer solchen Wörtlichkeit hin. Unter Einbeziehung der übersetzungswissenschaftlichen Erkenntnisse geht Christian Kranjčić der Frage nach, wie und für wen im Strafverfahren übersetzt werden soll. Die Dissertation ist ein umfassendes Werk, das die interdisziplinären Bereiche der Rechts- und Translationswissenschaft miteinander verbindet und in diesem Zuge die Aufgaben und die Stellung des Dolmetschers sowie die Rolle des Dolmetschers in Strafverfahren ausführlich beschreibt.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Einführung

Das erste Kapitel konzentriert sich auf eine allgemeine Einführung in die Kriminalität in Deutschland, den Ausländeranteil in Bayern, Sprache und Recht und vor allem auf die Bedeutung der Dolmetscher und Übersetzer. Bis heute hat sich eine allgemeine Meinung gehalten, der Dolmetscher solle als „Übersetzungsmaschine“ fungieren. An dieser Stelle fällt der dem Dolmetscher häufig entgegengebrachte Spruch: „Don’t think. Just say what I am saying.“

Im Zusammenhang mit der schriftlichen (Übersetzen) und mündlichen (Dolmetschen) Wiedergabe eines Textes sowie dem allgemeinen Sprachgebrauch äußert er sich zu den Begriffen „Übersetzen“, „Dolmetschen“, „Übertragen“, „Sprachmitteln“ und fasst diese unter den Oberbegriff „Translation“.

Der Autor nimmt zum Ersten Mal auf den Titel des Buches Bezug: Der Dolmetscher ist darauf zu vereidigen, „...dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.“. Hierbei verlangt der Eid bezeichnenderweise nicht eine „richtige“ Übersetzung.

Ziel der Arbeit ist es, auf Grundlage der übersetzungswissenschaftlichen Erkenntnisse herauszuarbeiten, wie im strafrechtlichen Verfahren zu dolmetschen ist.

§ 2 Juristischer Meinungsstand

Kapitel zwei beschäftigt sich mit der Hinzuziehung eines Dolmetschers im Allgemeinen, den Vorschriften, der Dolmetscherbeiziehung im gerichtlichen Verfahren und Ermittlungsverfahren, der Pflicht zur Dolmetscherbestellung, dem verfassungsrechtlichen Hintergrund (rechtliches Gehör vs. faires Verfahren), dem völker- und europarechtlichen Hintergrund (Menschen- und Grundrechte sowie EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)). Ein Ausländer hat vor dem deutschen Gericht nicht diegleichen, sondern dieselben prozessualen Grundrechte wie ein Deutscher. Der Beschuldigte soll seine Rechte ausüben können und nicht bloß „inquisitorisches Verfahrensobjekt“ sein. Kranjčić verschafft einen Überblick über den Zweck des Dolmetschens (Aufklärung des Sachverhalts/Wahrheitserforschung, effektive Verteidigung) sowie darüber, was und wie zu dolmetschen ist. Über das „Wie“ herrschen natürlich gespaltene Meinungen:

  1. wörtlich: wesentlicher Inhalt
  2. Braitsch: weitgehend wortgetreu
  3. Ranft: Übertragung des gesamten Gedankeninhalts
  4. Dolmetscher als Übersetzungsmaschine (Hofmann: wortwörtlich und unsichtbar; Artkämper: mechanisches und wortgetreues Übersetzen)
  5. Wolf: voll inhaltlich
  6. Kastner: nah am Original

Den einzigen Hinweis auf das „Wie“ des Dolmetschens vonseiten des Gesetztes liefert das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Hiernach muss der Dolmetscher seinen Eid darauf leisten, „dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.“. Die Gewissenhaftigkeit greift auf die Arbeitsweise des Dolmetschers zurück, d.h. also, dass der Dolmetscher seiner Tätigkeit gewissenhaft und nicht nachlässig nachgehen muss. Auf der anderen Seite bezieht sich die „Treue“ auf den Gegenstand der Übertragung. Das Gesetz erklärt somit nicht explizit, wann eine Übertragung treu ist.

Außerdem bezieht er sich auf den kulturellen Aspekt, der eine wichtige Rolle im Dolmetschen spielt. Nach Ellscheid übertrage verfahrensgerechtes Dolmetschen idealerweise die „spezifische Auffassungs- und denkweise“ des Sprechenden, „aber auch seine nonverbale Mitteilungsweise, seine Art der Selbstinszenierung“. Ein Dolmetscher ist ein Sprachrohr für die Verfahrensbeteiligten und muss die kulturellen Hintergründe erläutern, welche für die Würdigung und das Verständnis einer fremdsprachigen Aussage erforderlich sind.

§ 3 Dolmetschen aus Sicht der Translationswissenschaft

Ab Seite 57 geht es um die Begriffsbestimmung und Definition in der Translationswissenschaft von Translat, Translator, Translation, Dolmetschen und Übersetzen. Ferner werden in dem Kapitel Translation im kommunikativen und kulturellen Rahmen und die Auseinandersetzung mit Kommunikationsmodellen, Translationstheorien und soziolinguistischen Aspekten angesprochen. Nach Koller muss das Translat den „Geist der Sprache“ des Originals vermitteln. Doch wie die österreichische Erzählerin Marie von Ebner-Eschenbach: „Der Geist einer Sprache offenbart sich am deutlichsten in ihren unübersetzbaren Worten.“ Es fallen Stichworte wie Sender, Empfänger, nonverbale Kommunikation, Vier-Ohren-Modell nach Watzlawick („Man kann nicht nicht kommunizieren“), Kulturbarrieren sowie „Weltwissen“, Kohärenz, Äquivalenz, langue, parole, Texttypen und Skopostheorie. Im Zusammenhang mit Denotation und Konnotation wird Jacob Grimm an Savigny zitiert: „… je weiter ich in diesem Stadium fortgehe, desto klärer wird mit der Grundsatz: daß kein einziges Wort oder Wörtchen bloß eine Ableitung haben, im Gegenteil jedes hat eine unendliche und unerschöpfliche. Alle Wörter scheinen mir gespaltene und sich spaltende Strahlen eines wunderbaren Ursprungs, daher die Etymologie nichts tun kann, als einzelne Leistungen, Richtungen und Ketten aufzufinden und nachzuweisen, soviel sie vermag. Fertig wird das Wort nicht damit.“

Im Rahmen der kulturabhängigen Interpretationen und Ausdrücke führt Kranjčić ein paar Beispiele an und sagt u.a., dass Japaner anders nein sagen.

Abgesehen davon schildert der Autor ein Problem in der wörtlichen Translation und bringt u.a. folgende Beispiele an: „J’ai vingt ans“ bedeutet wortwörtlich übersetzt „Ich habe 20 Jahre“, ein Deutscher würde jedoch „Ich bin 20 Jahre (alt)“ sage. Das in den afrikanischen Staaten gebräuchliche „brother“ für Familienangehörige, aber auch Personen derselben ethnischen Gruppe kann im letzteren Fall nicht mit „Bruder“ übertragen werden, da im Deutschen mit „Bruder“ in erster Linie ein Verwandter mit denselben Eltern oder zumindest einem Elternteil gemeint ist. Es muss ein brauchbarer Text für den Leser verfasst und somit muss der Zieltext auf die Kultur des Empfängers eingestellt werden. Nur dann kein ein Translat glücken.

Des Weiteren sagt Kranjčić zu Recht, dass ein Dolmetscher und Übersetzer einen Text nicht reproduziert, sondern produziert. Bei der Translation von Rechtstexten muss der Translator nicht nur in eine Zielsprache, sondern vielmehr auch in eine Ziel-Rechtsordnung übertragen (Sprachraum vs. Rechtsraum). Und genau an dieser Stelle liegt die Schwierigkeit des Übersetzens/Dolmetschens. Der Spruch „Don’t think. Just say what I am saying.“ kann hier keine Gültigkeit finden.

§ 4 Folgerungen für das Dolmetschen im Strafverfahren

Das letzte Kapitel widmet sich Darlegungen zur Skoposbestimmung beim Dolmetschen im Strafverfahren wie dem Abstellen auf Kategorien funktionaler Ansätze, dem juristischen Meinungsstand zu den Zwecken im Überblick, dem „optimalen“ und rechtlich gebotenen Translat. Der Autor erklärt den Unterschied zwischen glaubwürdig und glaubhaftig. Ferner geht es in Kapitel vier darum, wie (Pragmatik, Sachinformation) und was (Äußerung) vom  und in Richtung des Beschuldigten, Zeugen und Verfahrensbeteiligten zu dolmetschen ist. Er stellt einen Bezug auf die Recherchen und das Aushorchen vonseiten des Dolmetschers sowie auf die Dolmetschtechniken her und listet Argumente pro und contra Simultan- bzw. Konsekutivdolmetschen auf. Schließlich bietet Kranjčić eine Zusammenfassung und einen sehr interessanten Ausblick für das Dolmetschen im Strafverfahren, in welchem er die Notwendigkeit professioneller Dolmetscher noch einmal unterstreicht. Ein Dolmetscher ist ein Kulturmittler, der sich in allen beteiligten Kulturen bewegen können muss und über fachsprachliches Wissen (Beherrschung juristischer Terminologie und Kenntnis von Rechtsgebieten) und Fachkompetenz (Dolmetscher weiß, was im Text implizit vorausgesetzt wird) verfügen muss. Denn wie Wittgenstein schon sagte: „Wenn man das Element der Intention aus der Sprache entfernt, so bricht damit ihre ganze Funktion zusammen.“

Kranjčić schlägt den Einsatz mehrerer Dolmetscher für eine wechselseitige Kontrolle und optimierte Strafverfolgung und Wahrheitserforschung vor. Darüber hinaus nennt er die Möglichkeit einer Kontrolle der Dolmetschertätigkeit mithilfe von Wortlautprotokollen, optisch-akustischen Aufzeichnungen oder gerichtlichen Kontrollen.

Fazit

Insgesamt gesehen handelt es sich bei der Dissertation von Christian Kranjčić um eine Arbeit, die einen wertvollen Beitrag für die Translations- und Rechtswissenschaften leistet. Sie zeigt die Schwierigkeiten auf, denen ein Dolmetscher während einer Übertragung ausgesetzt ist und hebt die Wichtigkeit fachlich qualifizierter Dolmetscher hervor, um den Zweck und das Ziel des Dolmetschens, d.h. also Aufklärung des Sachverhalts bzw. Wahrheitserforschung sowie effektive Verteidigung, zu erreichen.

Belegt werden die Aussagen mit vielen Beispielen und Zitaten bekannter Persönlichkeiten, sodass die oftmals komplexe Thematik leicht verständlich erklärt wird. Als eine allgemeine Einführung in die Problematik des Dolmetschens im Strafverfahren ist das Buch sicherlich sehr nützlich, da eine ausführliche Einleitung in die Rechts- und Translationswissenschaften vonseiten des Autors geleistet wird.

Zum Abschluss möchte ich noch ein Zitat von Jacob Grimm anbringen: „Übersetzen ist übersetzen, traducere navem. Wer nun, zur seefahrt aufgelegt, ein Schiff bemannen und mit vollem segel an das gestade jenseits führen kann, musz dennoch landen, wo andrer boden ist und andre luft streicht.“

Christian Kranjčić, … dass er treu und gewissenhaft übertragen werde. Zum Dolmetschen im Strafverfahren. Mohr Siebeck 2010. XVI, 237 Seiten. ISBN 978-3-16-150274-3. 54,00 Euro.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: Mohr Siebeck. September 2010. Bild: Mohr Siebeck.]