Platzt Prozess wegen „Kopfnuss“ oder „Kastanie“?

Aufgrund einer schlampigen Übersetzung der Anklageschrift ist es wahrscheinlich, dass ein Gerichtsprozess wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Köln gestoppt wird. Bereits Anfang April rügte die Verteidigung des rumänischen Angeklagten die fehlende Übersetzung der Anklageschrift – diese lag lediglich in deutscher Sprache vor. Der Anwalt Thomas Gros rechtfertigte seinen zweiten Aussetzungsantrag damit, dass die Übersetzung der Anklage „derart unvollständig und fehlerhaft [ist], dass sie nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt“.

Die Sprachmittlerin übersetzte beispielsweise das Wort „Kopfnuss“ mit „castana“ (zu Deutsch: „Kastanie“). Der Grund dafür lag darin, dass es in der rumänischen Sprache keine direkte Übersetzung für den Begriff „Kopfnuss“ gibt. Normalerweise wäre es aus diesem Grund die Aufgabe der Übersetzerin gewesen, die Bedeutung des Wortes „Kopfnuss“ in der Zielsprache zu erklären. Thomas Gros betonte, dass es sich bei dieser „sinnentstellenden Stilblüte“ jedoch nicht um einen Einzelfall handele. Die gesamte Übersetzung sei „fehlerhaft, unvollständig und nachlässig“ angefertigt worden, weshalb die Verteidigung diese nicht akzeptieren könne. Zum Teil seien ganze Sätze nicht übersetzt, Begriffe falsch übertragen worden und selbst bei der Übernahme der Aktenzeichen Fehler vorhanden.

Der Staatsanwaltschaft zufolge habe der Angeklagte dem Opfer auf einer Tauffeier im Oktober 2010 nach verbalen Streitigkeiten mit einer abgebrochenen Glasflasche furchtbare Gesichtsverletzungen zugefügt. Nun ist der Täter wegen versuchten Mordes angeklagt. Am 9. Mai 2011 will das Gericht eine Entscheidung darüber fällen, ob der Prozess fortgesetzt oder gestoppt wird.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: ksta.de, 05.05.2011. Bild: wikipedia.de.]

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