Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Behörden: Magdeburg-Stendal verlängert Anmeldefrist

Hochschule Magdeburg-StendalDie Anmeldefrist für das neue berufsbegleitende Teilzeitstudienprogramm „Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Behörden“ an der Hochschule Magdeburg-Stendal wurde bis zum 15. Januar 2012 verlängert.

Die Zertifikatsweiterbildung wurde für Dolmetscher, Übersetzer und Juristen mit Zweitsprachkompetenz entwickelt, die die Qualifikation erwerben möchten, für Gerichte und Behörden als Dolmetscher und Übersetzer zu arbeiten. Die dafür notwendigen Qualifikationen, wie Dolmetsch- und Übersetzungstechniken, juristische Terminologie und relevante juristische Sachkenntnisse, werden im Rahmen des Programms vermittelt. Das Abschlusszertifikat ermöglicht die Beeidigung durch das Kultusministerium Sachsen-Anhalt, welche deutschlandweit gültig ist. Darüber hinaus dient das Programm bereits tätigen Dolmetschern und Übersetzern auch als Fortbildung.

Das Programm startet im März 2012 und endet mit der letzten Prüfung im Oktober 2012.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme sind:

  • einwandfreie Deutschkenntnisse
  • eine Hochschulzugangsberechtigung
  • eine mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit als Dolmetscher oder Übersetzer.

Bewerbung

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • schriftliche Begründung des Teilnahmewunsches
  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Nachweis der beruflichen Tätigkeit und des Spracherwerbs
  • Zeugniskopien (Ausbildung/Studium)

Studiendauer

  • 2 Semester (Februar bis Oktober)
  • insgesamt 100 Unterrichtsstunden
  • berufsbegleitendes Teilzeitstudium

Präsenzphasen

  • 11 Wochenendblöcke
  • die beiden letzten Blöcke (2. schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung) sind eintägig

Organisation

  • Die Einteilung der Teilnehmer erfolgt entsprechend der Bewerbungen für eine Sprache mit mindestens fünf Teilnehmern.
  • Die Referenten sind einerseits beeidigte Dolmetscher und Sprachdozenten und zum anderen Richter und Praktiker aus Behörden, Polizei und Notariat.
  • Die Veranstaltungen finden auf dem Hochschulcampus (Haus 4, Raum 2.14) statt.

Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren sind vor Kursbeginn zu entrichten. Die Teilnahme an der Prüfung ist nicht obligatorisch.

  • Teilnahmegebühr (vorbehaltlich einer ggf. notwendigen Neukalkulation): 1.990 Euro
  • Prüfungsgebühren (vorbehaltlich einer ggf. notwendigen Neukalkulation): 400 Euro

Weitere Informationen unter: www.hs-magdeburg.de

[Text: Nina Neumann. Quelle: Website Hochschule Magdeburg-Stendal.  Bild: Hochschule Magdeburg-Stendal.]