AIIC: Christa Gzil wird neue Regionalsekretärin Deutschland

AIICDie Mitglieder des Internationalen Verbands der Konferenzdolmetscher AIIC, Region Deutschland, haben Christa Gzil zu ihrer neuen Regionalsekretärin gewählt. Sie tritt damit zum 1. Februar 2012 die Nachfolge von Kristin von Tschilschke an, die nach dreijähriger Tätigkeit diese Funktion abgibt. Neu im Vorstand ist neben Gzil auch Birgit Christensen, die Oliver Pospiech als Ratsmitglied ablöst.

Als Regionalsekretärin ist Gzil künftig für Verbands- und Mitgliederangelegenheiten verantwortlich. Darüber hinaus leitet sie die Kommunikation zwischen der Region Deutschland und dem Zentralverband in Genf. Zu ihren Aufgabenfeldern gehört außerdem die Steuerung des Außenauftrittes, wie etwa der deutschen Website des Verbands und der PR-Aktivitäten.

„Als neue Regionalsekretärin möchte ich die hervorragende Arbeit meiner Vorgängerin Kristin von Tschilschke fortführen“, erläutert Christa Gzil ihre Pläne für das neue Amt. „Außerdem ist es mir ein Anliegen, die Präsenz der aiic in der digitalen Welt weiter voranzutreiben und vor allem junge Mitglieder auf ihrem Weg von der Präkandidatur bis zum aiic-Vollmitglied intensiv zu unterstützen“, so Gzil weiter.

Christa Gzil hat Englisch und Spanisch an der Fakultät Angewandte Sprachwissenschaften sowie Übersetzen und Dolmetschen an der Universität des Saarlandes studiert. Seit 1986 arbeitet sie als freiberufliche Konferenzdolmetscherin für die Sprachen Deutsch und Englisch. Christa Gzil ist verheiratet und hat zwei Töchter.

Über AIIC
Der Internationale Verband der Konferenzdolmetscher aiic (Association Internationale des Interprètes de Conférence) ist der einzige weltweite Verband für fachlich hochqualifizierte Konferenzdolmetscher. Er wurde 1953 gegründet und vertritt heute rund 3.000 professionelle Konferenzdolmetscher aus über 100 Ländern, darunter etwa 270 Mitglieder in Deutschland.
Wer als Konferenzdolmetscher dem Verband beitreten will, muss ein strenges Aufnahmeverfahren durchlaufen: Mindestens 3 aiic-Mitglieder mit jeweils mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft im Verband bürgen für einen Antragsteller und dessen Leistungen. Dieses Verfahren garantiert ein Höchstmaß an Professionalität und Zuverlässigkeit.
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[Text: Anna-Maria Meller. Quelle: Pressemitteilung AIIC, Januar 2012. Bild: AIIC.]