Die meisten Übersetzer arbeiten auch für Auftraggeber im Ausland. Was tun, wenn diese nicht zahlen? Seit 2009 gibt es ein kostenloses Verfahren zur europaweiten Durchsetzung so genannter Bagatellforderungen. Damit sind Forderungen gemeint, die unterhalb von 2.000 Euro liegen. Das neue Verfahren wird von den Gerichten in der EU bislang zu selten genutzt. Das will die EU-Kommission jetzt ändern.
Ein vom Netz der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) veröffentlichter Bericht zeigt, dass das benutzerfreundliche Verfahren, das seit dem 01.01.2009 existiert, oft nicht angewendet wird, da es den Richtern nicht bekannt ist. Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding forderte die Mitgliedstaaten dazu auf, bei Gerichten und Richtern das Verfahren für geringfügige Forderungen besser bekannt zu machen. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, ihr Geld im Ausland zurückzubekommen. Es ist jedoch noch einiges zu tun, damit das Verfahren auch wirklich funktioniert, so Reding.
Innerhalb der EU können grenzüberschreitende Streitigkeiten bis 2000 Euro vereinfacht vor Gericht geltend gemacht werden. Die EVZ untersuchten in den 27 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2010, wie das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in der Praxis funktioniert.
Die Untersuchung ergab, dass das Verfahren relativ unbekannt ist nicht nur bei den Verbrauchern, sondern auch unter den Richtern. Das Verfahren ist zwar grundsätzlich einfach und kostenlos, doch die unterlegene Partei zögert die Vollstreckung des im Rahmen des Verfahrens ergangenen Urteils oft hinaus. Daher werden nur die wenigsten Urteile, die die Gerichte im Heimatland zugunsten des Verbrauchers fällen, auch wirklich grenzüberschreitend vollstreckt.
Eine Informationskampagne, verbesserte Zusammenarbeit mit den Gerichtsbehörden und den EVZ sollen dazu beitragen, dass das Verfahren besser bekannt und mehr genutzt wird.
Weiterführende Links
Weitere Informationen in einer ausführlichen Pressemitteilung
Formblatt für geringfügige Forderungen
[Text: EU-Kommission. Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission, 2012-09-21. Bild: Richard Schneider.]