Der BDÜ hat soeben einen neuen Leitfaden veröffentlicht: „BDÜ-Informationen zum neuen JVEG – Was sich bei der Zusammenarbeit mit Übersetzern und Dolmetschern geändert hat“.
Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz enthält in Bezug auf Dolmetscher und Übersetzer einige wichtige Änderungen, deren Anwendung in der Praxis nicht immer einfach ist. Die Broschüre soll helfen, den Umgang mit den neuen Vorschriften zu erleichtern, allgemeine Fragestellungen zu beantworten und die Auswirkungen auf das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zu erläutern.
Beantwortet werden unter anderem folgende Fragen:
- Was sind editierbare bzw. nicht editierbare Texte?
- Wann sind Übersetzungen besonders erschwert?
- Was sind schwer lesbare Texte?
- Wann besteht „besondere Eilbedürftigkeit“?
- Welche Fremdsprachen gelten in Deutschland als „selten vorkommend“?
Hinzu kommt ein Kalkulatonsbeispiel für einen Dolmetscheinsatz vor Gericht.
Der Leitfaden kann als PDF-Datei von der Website des Verbandes heruntergeladen werden:
www.bdue.de > Aktuelles
Links zum Thema
- 2013-07-29: JVEG-Novellierung: Höhere Honorare für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer ab 1. August 2013
- 2013-05-17: BDÜ informiert über Honoraränderungen bei der Justiz: künftig 1,55 statt 1,25 und 70 statt 55 Euro
[Text: Richard Schneider. Quelle: BDÜ, 2014-04-07. Bild: BDÜ.]