Unglaublich: Ein Drittel der Übersetzungsbüros meldet Geschäftszahlen nicht fristgerecht an Bundesanzeiger

UEPO 300„Wann erscheint endlich eine neue Fassung der UEPO 300?“, werden wir bei uepo.de oft gefragt. Die neueste Version der Rangliste der größten deutschen Sprachdienstleister wurde 2013 für das Jahr 2011 erstellt.

Die Antwort ist einfach: Wir können noch keine neue Liste erstellen, weil sehr viele Sprachdienstleister ihre Geschäftszahlen noch nicht an den Bundesanzeiger übermittelt haben, obwohl sie dies längst hätten tun müssen.

Wir haben zuletzt im August 2014 versucht, die Liste zu aktualisieren. Aber es zeigte sich, dass sage und schreibe 96 von 293 Unternehmen ihrer Meldepflicht für das Jahr 2012 bis dahin immer noch nicht nachgekommen waren. Obwohl die gesetzliche Frist schon 8 Monate vorher (Ende Dezember 2013) abgelaufen war. Das ist genau ein Drittel der als GmbH, AG oder UG verfassten Übersetzungsbüros.

Meldepflicht besteht „unverzüglich“, Frist von maximal 12 Monaten

Grundsätzlich hat die Einreichung der Jahresabschlüsse „unverzüglich“ und „spätestens vor Ablauf des 12. Monats des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres“ zu erfolgen. Entspricht das Geschäftsjahr – wie in den meisten Fällen – dem Kalenderjahr, ist der Abschluss für das Geschäftsjahr 2012 also spätestens bis Ende 2013 einzureichen und bekannt zu machen. Das war wie gesagt im August 2014 bei einem Drittel der Büros immer noch nicht der Fall.

Die meisten Unternehmen scheinen ihre Zahlen absichtlich möglichst spät zu melden, um der Konkurrenz nur einen verzögerten Einblick in die Geschäftsentwicklung zu gewähren. Dadurch ergibt sich bei der Zusammenstellung der Rangfolge grundsätzlich eine Verzögerung von etwa eineinhalb Jahren – auch dann, wenn alle Anbieter ihre Zahlen pünktlich an den Bundesanzeiger übermitteln würden.

Im Januar 2015 ist Schluss mit lustig: Ordnungsgelder von 2.500 bis 25.000 Euro

Im Januar 2015 starten wir einen neuen Anlauf, die UEPO 300 für das Jahr 2012 zu erstellen. Diejenigen Büros, deren Zahlen für das Jahr 2012 dann immer noch nicht auffindbar sind, melden wir dem Bundesanzeiger. Es winken Ordnungsgelder in Höhe von 2.500 bis 25.000 Euro, erhoben durch das 2007 eingerichtete Bundesamt für Justiz in Bonn.

UEPO 300 schafft Transparenz

Die Rangliste der größten deutschen Sprachdienstleister sorgt für Markttransparenz. So zeigte sich, dass diejenigen mit der besten PR-Maschinerie gar nicht so groß sind wie man immer dachte. Andererseits gibt es einige sehr große Anbieter, die auch in der Fachöffentlichkeit kaum bekannt sind. Manche besitzen nicht einmal eine Website.

Die Zahl der Einträge ist von Jahr zu Jahr gewachsen: von 70 in der ersten Online-Fassung der Liste bis auf jetzt 293. Die Liste dürfte jetzt annähernd vollständig sein. Nur noch vereinzelt können wir Sprachdienstleister ermitteln, die in den Vorjahren noch nicht aufgeführt waren.

www.uepo.de/uepo-300

[Text: Richard Schneider. Bild: Richard Schneider.]