Im Zusammenhang mit dem Aufruf des BDÜ-Bundesvorstandes, eine Anti-PEGIDA-Petition zu unterschreiben, ist eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 09.01.2015 interessant:
Das Gericht hat dem Düsseldorfer Oberbürgermeister (SPD) untersagt, als Amtsträger auf der städtischen Website zu Protesten gegen eine angemeldete und genehmigte Demonstration aufzurufen.
Der Bürgermeister hatte auf der von der Stadtverwaltung betriebenen offiziellen Düsseldorf-Website die Geschäftsleute dazu aufgefordert, während einer Demonstration die Beleuchtung abzuschalten. Außerdem hatte er zur Teilnahme an einer Gegendemonstration aufgerufen.
Spiegel Online schreibt: „Als Amtsträger sei der Oberbürgermeister zur Neutralität verpflichtet, stellten die Richter […] fest. Als Privatperson könne er sich auch weiter gegen die Dügida [Düsseldorfer PEGIDA-Ableger] äußern, allerdings dürfe er dafür nicht die Möglichkeiten seines Amtes als Bürgermeister und die städtischen Ressourcen nutzen.“
Am 05. und 06.01.2015 hatte BDÜ-Präsident André Lindemann über verschiedene verbandseigene Online-Kanäle (Twitter, Facebook, Xing, MeinBDÜ) im Namen des BDÜ zur Unterzeichnung einer auf einem kommerziellen Petitionsportal erschienenen Petition gegen die in Dresden entstandene Bürgerbewegung aufgerufen. Dies hatte in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Online-Foren des BDÜ zu heftigen Diskussionen geführt.
Weiterführender Link
2015-01-07: Parteipolitik statt Verbandspolitik? BDÜ ruft zur Unterzeichnung einer Anti-PEGIDA-Petition auf
[Text: Richard Schneider. Quelle: Spiegel Online, 2015-01-09. Bild: Richard Schneider.]