Dänemark: Übersetzerverbände wehren sich gegen Abschaffung der staatlichen Zulassungsordnung

Demo
Der Demonstrationszug bewegte sich vom Kopenhagener Rathaus zum dänischen Parlament. Angeführt wird er von Hanne Vedel Sterndorf (mit hellblauer Jacke), der Präsidentin des Verbands „Translatørforeningen“.

Dänemark plant die Abschaffung der staatlichen Zulassung von Übersetzern und Dolmetschern, die 1988 mit dem Translatørloven-Gesetz eingeführt wurde.

Hanne Vedel Sterndorf
Hanne Vedel Sterndorf trägt die Forderungen ihres Verbandes vor.

Dagegen wehren sich die drei Berufsverbände Translatørforeningen, Forbundet Kommunikation og Sprog und Danske Translatører.

Sie haben eine Arbeitsgruppe gegründet, die mit verschiedenen Aktionen hofft, das Vorhaben noch kippen zu können. So verschickten sie im Dezember „Weihnachtsgrußkarten“ an alle Mitglieder des dänischen Parlaments. In diesen wurde auf das Anliegen der Berufsgruppe aufmerksam gemacht.

Am 14.01.2015 fand in Kopenhagen trotz widriger Witterungsverhältnisse eine Demonstration mit immerhin rund 70 Teilnehmern statt. Die Übersetzer und Dolmetscher waren mit Transparenten („Bevar Autorisationsordningen for Translatører“) und vielen bunten Länderflaggen ausgerüstet. Mit Polizeieskorte – je ein Motorrad vorne und hinten – zogen sie vom Rathausplatz zum Parlament.

Dort brachten auf der Abschlusskundgebung Hanne Vedel Sterndorf (Präsidentin Translatørforeningen) und Per Lindegaard Hjorth (Präsident Forbundet Kommunikation og Sprog) ihre Forderungen per Megaphon zum Ausdruck.

Per Lindegaard Hjorth, Johanne Schmidt-Nielsen
Per Lindegaard Hjorth, Präsident des „Forbundet Kommunikation og Sprog“, freut sich über die Unterstützung durch die Parlaments-Abgeordnete Johanne Schmidt-Nielsen von den Grünen.

Zu den Demonstranten sprach auch die Abgeordnete Johanne Schmidt-Nielsen. Sie ist als Sprecherin der rot-grünen „Enhedsliste“ für die Bereiche Gleichstellung, Integration, Staatsbürgerschaftsrecht und Asyl zuständig. Schmidt-Nielsen sicherte den Sprachmittlern die Unterstützung ihrer Partei zu.

In Dänemark ist offenbar die Berufsbezeichnung „translatør“ geschützt, die nach Ablegung einer staatlichen Prüfung verliehen wird. Nur ein „translatør“ darf die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen bestätigen (so genannte Beglaubigung) und als Gerichtsdolmetscher tätig sein.

Allerdings existieren für eine Vielzahl von bei der Justiz benötigten Sprachen weder Studiengänge noch Prüfungen, sodass die Behörden schon in mehr als der Hälfte der Fälle gezwungen sind, einfache Sprachkundige als Übersetzer oder Dolmetscher heranzuziehen.

Die geplante Neuregelung der Übersetzerzulassung befindet sich noch in der Abstimmungsphase. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Deshalb haben die Berufsverbände ihren Standpunkt jetzt in die Diskussion eingebracht.

Abschlusskundgebung
Vor dem dänischen Parlament fand die Abschlusskundgebung statt.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Forbundet Kommunikation og Sprog, 2015-01-15. Bild: Jørgen Christian Wind Nielsen, Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung.]

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