Die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zurzeit eine Ausschreibung durch. Sie sucht nach einem Sprachdienstleister, der ihren Bediensteten einen telefonischen Dolmetscherservice in zehn Sprachen anbieten kann: Englisch, Französisch, Arabisch, Paschtu, Dari, Tigrinisch, Bulgarisch, Kurdisch, Polnisch und Rumänisch.
Der Dolmetschservice soll werktags zwischen 8:00 Und 18:00 Uhr den BA-Bediensteten bundesweit in folgenden Einrichtungen zur Verfügung stehen: „Eingangszonen und Vermittlungsbereiche der Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen, Service-Center der Agenturen für Arbeit, die Antragsannahme der Familienkassen sowie die Leistungsgewährung der gemeinsamen Einrichtungen“.
Gesucht wird nach einem einzelnen Büro, das eine Komplettlösung bieten kann: „Die zu erbringende Leistung versteht sich als eine Komplettlösung. Die Unterbreitung von Angeboten für einen Teil der Leistung ist nicht möglich.“ Der Anbieter darf aber Freiberufler als Subunternehmer beschäftigen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Begründung: „Flüchtlingssituation“
Zur Begründung heißt es: „Infolge der Flüchtlingssituation ist die Anzahl der Kundinnen und Kunden ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen […] bereits angestiegen und wird künftig noch weiter steigen. […] Zur ergänzenden Kommunikationsunterstützung für Beratungsgespräche mit diesem Personenkreis soll für die Beschäftigten der BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen eine Dolmetscher-Telefon-Hotline zur Verfügung stehen.“
Gigantisches Volumen: mehr als 100 abrechenbare Stunden pro Werktag
Die Bundesagentur schreibt: „Es wird von einem Anrufaufkommen von ca. 46 Anrufen im Rechtskreis SGB III und ca. 170 Anrufen im Rechtskreis SGB II arbeitstäglich ausgegangen. Die Gesprächsdauer eines Anrufs wird voraussichtlich zwischen ca. 20 bis 45 Min. liegen.“
Bei 216 Anrufen pro Tag, die durchschnittlich 30 Minuten dauern, ergäben sich daraus 108 abrechenbare Dolmetschstunden pro Werktag.
An anderer Stelle ist für den Bereich „SGB II“ von einem „durchschnittlichen Gesprächsvolumen von ca. 5.525 Minuten pro Tag“ die Rede. Das sind 92 abrechenbare Stunden pro Wochentag.
Für den Rechtskreis „Sozialgesetzbuch III“ wird ein monatliches Kontingent von „zu Beginn“ 29.900 Gesprächsminuten veranschlagt. 29.900 Gesprächsminuten pro Monat entsprechen 25 Stunden pro Werktag.
Das ergäbe ein Gesamtvolumen von 117 Dolmetschstunden pro Werktag (2.340 Dolmetschstunden pro Monat).
Zuschlag Ende April 2016
Ende April 2016 soll der Zuschlag erteilt werden und die Dolmetscher-Hotline ihren Dienst aufnehmen. „Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.“
Anforderung: „Anrufannahme durch einen Dolmetscher innerhalb von zwei Minuten“
In der öffentlichen Ausschreibung „1213-16-46997 Dolmetscher-Telefon-Hotline“ werden die Anforderungen wie folgt beschrieben:
Die Dolmetscherdienstleistungen müssen grundsätzlich während der Geschäftszeiten der Dienststellen zur Verfügung stehen, da eine Steuerung des Kundenzustroms nur bedingt möglich ist.
Die Dolmetscher-Telefon-Hotline muss während folgender Geschäftszeiten erreichbar sein: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Bei unmittelbaren Bedarfen muss der Anruf innerhalb von 2 Minuten von einem/einer Dolmetscher/in angenommen werden. Soweit in Ausnahmefällen kein freier/keine freie Dolmetscher/in zur Verfügung steht, ist mit der/dem Beschäftigten unmittelbar ein nächst möglicher fester Termin innerhalb der nächsten 24 Stunden zu vereinbaren.
Es sollten [immer] 4 Dolmetscher/innen einer Sprache gleichzeitig verfügbar sein.
Als Eventualposition soll ggf. ein Videodolmetschen (Kommunikation via Audio- und Video-übertragung) in Ergänzung zur Telefon-Hotline möglich sein.
Die Telefondolmetscherdienstleistung soll in den Formen „Simultandolmetschen“ und „Konsekutivdolmetschen“ angeboten werden.
Auf Rückfrage von Anbietern hat die Bundesagentur die letzte Angabe präzisiert: „Auf die Anforderung des Simultandolmetschens wird verzichtet. Es ist ausschließlich Konsekutivdolmetschen anzubieten.“
Nur qualifizierte Dolmetscher, vereidigt oder staatlich geprüft
Die Frage nach der gewünschten Qualifikation der Dolmetscher hat die Bundesagentur wie folgt beantwortet: „Der Bieter muss gewährleisten, dass die eingesetzten Dolmetscher/innen die Gespräche korrekt und rechtssicher übersetzen, daher sind grundsätzlich vereidigte oder staatlich geprüfte Dolmetscher/innen gefordert. Soweit der Bieter die geforderte Qualifikation durch eigene Maßnahmen sicherstellen will, sind diese Maßnahmen darzustellen.“ Mit Abgabe des Angebotes bestätige der Bieter, „dass nur nachweislich qualifizierte Dolmetscher zur Leistungserbringung eingesetzt werden“.
Letztendlich entscheidet der Preis
Frage eines Anbieters an die Bundesagentur: „Das Geschäftsmodell, die Erfahrung bzw. das Potential wird nicht abgefragt. Entscheidet nur der Preis?“ Antwort: „Ja.“
Link zu Ausschreibungsunterlagen
Interessenten können sich noch bis zum 10.03.2016 bewerben. Hier der Link zu allen Ausschreibungsunterlagen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Bild: Bundesagentur für Arbeit.]