Saarbrücken führt neuen Masterstudiengang „Translation Science and Technology“ ein

Luftbild Universität des Saarlands
Der Campus der Universität des Saarlands liegt im Nordwesten Saarbrückens auf einem ehemaligen Kasernengelände.

Die Universität des Saarlandes in Saarbrücken hat im Mai 2016 ihre neu konzipierten Studiengänge für Sprachmittler vorgestellt. Diese heißen jetzt “Language Science” (Bachelor) und “Translation Science and Technology” (Master).

Umstrukturierung wegen drastischer Sparmaßnahmen

Durch drastische Sparmaßnahmen der CDU/SPD-Landesregierung war man gezwungen, das seit 1948 bestehende Lehrangebot erneut zusammenzustreichen und neu auszurichten.

Zeitweise drohte den Übersetzerstudiengängen dasselbe Schicksal wie dem Master-Studiengang “Konferenzdolmetschen”, dessen “perspektivisches Auslaufen” schon 2014 beschlossen worden war.

Die Studieninhalte des Master-Studiengangs werden auf der Website wie folgt beschrieben:

Master-Studiengang „Translation Science and Technology“

In Europa nimmt der Bedarf an gut ausgebildeten Übersetzern ständig zu. Neben einer soliden wissenschaftlichen Ausbildung vermittelt der Masterstudiengang „Translation Science and Technology“ Methoden, mit deren Hilfe die Absolventen sowohl den hohen Ansprüchen im Beruf genügen als auch den Weg der Promotion und einer akademischen Laufbahn einschlagen können. Die hochintegrierte Translations- und Sprachtechnologieausbildung, die dieser Studiengang bietet, ist somit in Deutschland einmalig.

Ein Schwerpunkt des Saarbrücker Masterstudiengangs liegt auf neueren Methoden der Sprachtechnologie und der empirischen Forschung. Die Studierenden qualifizieren sich für moderne Arbeitsprozesse in mehrsprachiger Kommunikation. Darüber hinaus werden Forschungsmethoden der empirischen Sprach- und Übersetzungswissenschaft intensiv geschult.

Auch Interdisziplinarität und Praxisorientierung werden groß geschrieben. Sprachwissenschaft, Korpuslinguistik und Computerlinguistik sind ebenso Bestandteile des Studiums wie berufsorientierte Pflichtmodule und die Möglichkeit, eine externe Abschlussarbeit anzufertigen. Durch eine freiwillige Erweiterungsprüfung können Studierende außerdem ihr individuelles Qualifikationsprofil schärfen.

Regelstudienzeit: 4 Semester
Abschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienbeginn: Wintersemester
Nächste Bewerbungsfrist    30.09.2016 für das WS 2016/2017

Mögliche Sprachkombinationen

Folgende Sprachen können im Masterstudiengang kombiniert werden:

  • A-Sprache (= muttersprachliche Kompetenz) als Grundsprache: Deutsch
  • B-Sprachen (= sehr gute aktive und passive fremdsprachliche, kulturelle und translatorische Kompetenz): Englisch (BI) und eine romanische Sprache (BII) (Französisch, Italienisch, Spanisch)

Aufbau des Studiengangs

Der Studiengang besteht aus einem wissenschaftlichen Teil (Bereich 1) und aus einem auf die translatorische Kompetenz ausgerichteten Teil (Bereich 2). Neben Kenntnissen in den relevanten Fachwissenschaften (Translatologie, Linguistik) erwerben die Studierenden in beiden Bereichen auch technologische Kenntnisse und Kompetenzen.

Bereich 1 (39 CP)

Zum wissenschaftlichen Teil gehören Fragestellungen aus folgenden Gebieten:

  • Grundfragen und -methoden der Sprach- und Übersetzungswissenschaft
  • Anwendungen von Sprachtechnologie
  • Annotation und Programmierung
  • Empirische Methoden der Sprach- und Übersetzungswissenschaft
  • Übersetzungstechnologien
  • Übersetzung und Content Management
  • Vertiefung korpusbasierter und experimenteller Methoden einschließlich einschlägiger statistischer Methoden

Bereich 2 (51 CP)

Die Vermittlung translatorischer Kompetenz weist folgende Schwerpunkte auf:

  • Textproduktion, Übersetzung und Evaluation im situativen und kulturellen Kontext
  • Fachkommunikation, Wissensmanagement, Terminologielehre und -arbeit
  • Wahlpflicht: Mündliche Kommunikation im mehrsprachigen Bereich oder wahlweise eine andere Optionen aus dem Lehrangebot der Fachrichtung
  • Übersetzung und Medialität

Wahlpflichtbereich (6 CP)

Die beiden Studienbereiche werden durch einen Wahlpflichtbereich ergänzt, in dem die Studierenden entweder die erworbene translatorische Kompetenz in Richtung mündlicher Sprachmittlung/Fachkommunikation erweitern oder ihre wissenschaftlichen Kompetenzen vertiefen können.

Masterarbeit und Veranstaltung (21 CP und 3 CP)

Die Masterarbeit wird von einer Veranstaltung begleitet, in der die Studierenden methodische Unterstützung beim Forschungsdesign ihrer Arbeit erhalten.

Erweiterungsprüfung

Zusätzlich können Studierende eine freiwillige Prüfung in einer weiteren Fremdsprache ablegen und so den Erwerb von Zusatzqualifikationen nachweisen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 39 der fachspezifischen Bestimmungen.

Zugang

Der Zugang zum Masterstudiengang „Translation Science and Technology“ setzt einen Bachelorabschluss oder äquivalenten Hochschulabschluss sowie die besondere Eignung voraus.

Besonders geeignet ist, wer über Kenntnisse und Kompetenzen in den beiden im Master gewählten Sprachen verfügt. Diese sind nachzuweisen durch ein einschlägiges Bachelorstudium oder durch ein Zertifikat, welches der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.

Ausländische Studienbewerber, die ihren Abschluss in einem nicht deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen vor der Immatrikulation deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

fr46.uni-saarland.de

Links zum Thema

[Text: Richard Schneider. Quelle: Universität des Saarlandes, 2016-05-20. Bild: Universität des Saarlandes.]