Übersetzer können Klimaanlagen und mobile Klimageräte von Steuer absetzen

Nachts vor dem offenen Kühlschrank zu schlafen, ist keine Lösung.
Nachts vor dem offenen Kühlschrank zu schlafen, ist keine Lösung. - Bild: Diego Cervo / Fotolia

Im Sommer 2018 litten nicht nur die deutschen Übersetzer unter einer nicht enden wollenden Hitzewelle. Viele Wochen überschritt das Thermometer trotz heruntergelassener Rollläden Tag für Tag auch am Schreibtisch die 30-Grad-Marke. Draußen war es noch heißer.

Ein Ventilator wurde für die meisten Schreibtischarbeiter zur Grundausstattung des Arbeitszimmers. Viele spielten gar mit dem Gedanken, mobile Klimageräte anzuschaffen oder eine Klimaanlage fest einbauen zu lassen.

Kann man entsprechende Ausgaben eigentlich steuerlich geltend machen? Mit kühlerem Kopf übersetzt es sich immerhin leichter. Oder fällt die Belüftung und Klimatisierung des häuslichen Arbeitsplatzes grundsätzlich in die Kategorie Privatvergnügen und ist somit weder beruflich bedingt noch absetzbar?

Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hat sich dieses Themas angenommen und gibt ein paar Steuer-Tipps:

Freiberufler können mobile Kühlgeräte sofort oder über mehrere Jahre abschreiben

Grundsätzlich gilt, dass derartige Anschaffungen tatsächlich steuermindernd geltend gemacht werden können. Die steuerlichen Vorteile hängen von der Art des Geräts und seinem Einsatzzweck ab.

Für Freiberufler und Unternehmen sind mobile Kühlgeräte steuerlich am vorteilhaftesten. Sie können je nach Höhe der Anschaffungskosten entweder sofort (bis 800 Euro netto) oder über fünf Jahre (bei Anschaffungskosten bis 1.000 Euro netto) abgeschrieben werden.

Ansonsten wird der Steuervorteil grundsätzlich über 11 Jahre anhand der Nutzungsdauer verteilt. Kleinere Unternehmen können bei Anschaffungskosten bis 1.333 Euro netto durch geschickte Kombination zweier Steuervorschriften (§ 7g und § 6 Abs. 2 EStG) eine vollständige Abschreibung innerhalb von 2 Jahren erreichen.

Fest installierte Klimaanlagen werden über Jahrzehnte abgeschrieben

Der erstmalige Einbau einer fest installierten Klimaanlage wird in der Regel nachträglich den Herstellungskosten des Gebäudes zugerechnet (FG Nürnberg vom 15.11.2005, Az.: I 304/2004). Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten der Klimaanlage nicht sofort oder über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Klimaanlage abgeschrieben werden können.

Stattdessen gilt die gemeinsame Abschreibung mit dem Gebäude, also oft über 50 Jahre. Wird hingegen eine bereits vorhandene Klimaanlage repariert, stellen die anfallenden Kosten einen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar.

Häusliches Arbeitszimmer bei Angestellten: über Werbungskosten absetzen

Auch im privaten Bereich von Angestellten kann sich die Anschaffung einer Klimaanlage steuerlich lohnen. Wird beispielsweise das häusliche Arbeitszimmer gekühlt, können die Kosten den Werbungskosten zugerechnet werden.

Wird die ganze Wohnung durch die Anlage angenehmer temperiert, kommt der Steuerbonus zwar nicht für die Anschaffung an sich, aber für die damit verbundenen Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) in Betracht. „Hiermit lassen sich immerhin 20 Prozent der Kosten für die fachmännische Installation und die Wartung abziehen, und zwar direkt von der Einkommensteuer“, betont Christian Böke, Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt.

Ventilator
Die Klimaanlage des kleinen Mannes: Ein größerer, schwenkbarer Standventilator mit drei Geschwindigkeitsstufen kann auch zwei Arbeitsplätze mit einem kühlen Lufthauch versorgen. Auch eine solche Anschaffung lässt sich von der Steuer absetzen. – Bild: UEPO.de

Grundsätzlich gilt: Fragen Sie Ihren Steuerberater

Abschließend empfiehlt der Steuerberaterverband eine individuelle Beratung durch Leute vom Fach. Denn die Höhe der absetzbaren Beträge und die Zeiträume, über die der Betrag möglicherweise steuermindernd geltend gemacht werden kann, ändern sich alle paar Jahre.

„Um die steuerlichen Vorteile einer Klimatisierung optimal auszuschöpfen, müssen Sie nicht Ihren Kopf durch intensives Nachdenken zusätzlich erhitzen, sondern können auf die Unterstützung durch Ihren Steuerberater vertrauen“, so der Verband.

Richard Schneider

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