Bericht über den ATICOM-Workshop für Portugiesisch-Übersetzer und -Dolmetscher 2019 in Frankfurt
Im Januar 2019 hat sich die Gruppe mit einem Thema beschäftigt, das aus dem Alltag von Urkunden-übersetzern nicht wegzudenken ist: ausländische Bildungsabschlüsse und die entsprechende(n) Terminologie(n). Für Vorträge über das Bildungs-system aus Portugal und Brasilien konnten wir hochqualifizierte Referenten gewinnen, die den Workshop mit Beiträgen zu Schulwesen, Berufs-ausbildung und Hochschulwesen sowie Neue-rungen im Bildungsbereich sehr bereichert haben.
Auch wenn die Bildungssysteme 2008 schon einmal beim ATICOM-Workshop für Portugiesisch-Übersetzer behandelt wurden, stellt die Übersetzung von Zeugnissen und anderen Qualifikations-nachweisen immer wieder Herausforderungen dar, nicht zuletzt wegen der Komplexität der Strukturen und verschiedener Bildungsreformen.
Am ersten Tag (19.01.2019) hat zunächst Frau Dr. Fátima Silva, Bildungsexpertin am portugiesischen Konsulat in Hamburg, einen Überblick über das portugiesische Bildungswesen und die entsprechende Gesetzgebung für jede Bildungsstufe präsentiert. In Portugal werden Kinder von 3 bis 6 Jahren in Bildungseinrichtungen des Elementarbereichs „educação pré-escolar“ betreut. Der „ensino básico“ wiederum umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 9 und der „ensino secundário“ die Jahrgangsstufen 10 bis 12. Beide schließen mit einem Abschlusszeugnis namens „certificado de habilitações“ ab. Das Schuljahr ist in drei Phasen eingeteilt, die von September bis Dezember, Januar bis April und April bis Juni gehen. Sehr erhellend war für uns auch die Unter-scheidung zwischen „Registo de avaliação“, einem Zeugnis, das dem Schüler zu Informations-zwecken ausgehändigt wird und eine Art Zwischenstand darstellt, und dem „Certificado de habilitações“, dem tatsächlichen Abschlusszeugnis der Bildungsstufe (also nach Abschluss des 9. oder des 12. Schuljahres).
Anschließend beschrieb Frau Dr. Silva die Hochschulabschlüsse vor und nach der Bolognareform mit der dazugehörigen Terminologie. Aber auch die Bereiche der berufsbildenden Zusatzfächer in der Schulausbildung, technische Studiengänge sowie Möglichkeiten des zweiten Bildungswegs wurden vorgestellt. Der Referentin ist es gelungen, diese komplexe Materie sehr didaktisch und strukturiert vorzutragen, und sie stand den Teilnehmern in dem praktischen Teil des Workshops zur Verfügung, als sich anhand der eingereichten Bildungsabschlüsse immer wieder punktuelle Fragen ergaben. Besonders hilfreich war der Hinweis, dass es an den portugiesischen Konsulaten und an der portugiesischen Botschaft Beratungsstellen zum portugiesischen Bildungswesen gibt, an die sich Übersetzer mit konkreten Fragen wenden könnten. Aber auch der direkte Kontakt zu den jeweiligen Bildungseinrichtungen in Portugal sei in Einzelfällen eine gute Möglichkeit, Fragen zu klären.
Aufgrund eines Beispielfalles, bei dem die Rückfrage bei einer Schule in Portugal zu dem Ergebnis geführt hatte, dass das Schulzeugnis gefälscht war, entbrannte sich eine Diskussion darüber, wie sich Übersetzer in solchen Fällen zu verhalten hätten. Grundsätzlich bestand Konsens darüber, dass es nicht zur Pflicht und schon gar nicht zur Kompetenz des Urkundenübersetzers gehöre, die Echtheit von Urkunden zu überprüfen. Wenn der Verdacht bestehe, dass die Urkunde gefälscht sei, könne man den Auftrag natürlich ablehnen. Aber wenn es starke Indizien (Radierungen, handschriftliche Korrekturen) oder sogar die Gewissheit gebe, dass die Urkunde gefälscht sei, müsste der Übersetzer dann Anzeige erstatten? Übersetzer müssen sich auf jeden Fall dessen bewusst sein, dass sie bei Übersetzung einer gefälschten Urkunde in einem Verfahren als Zeugen herangezogen werden können und sich möglicherweise auch gegen den Verdacht verteidigen müssen, bewusst an der Betrugsmasche mit der gefälschten Urkunde mitgewirkt zu haben.
Aber auch die Übersetzung nicht gefälschter Urkunden birgt eine Bandbreite anderer Heraus-forderungen, da sich das portugiesische und brasilianische Bildungswesen vom System und von der Terminologie her teilweise stark unterscheiden. (Dabei sei am Rande erwähnt, dass beim Workshop leider die Besonderheiten der sechs anderen portugiesischsprachigen Länder nicht berücksichtigt wurden, was das Phänomen noch potenzieren würde). Einige seien hier zur Illustration erwähnt:
Portugal | Brasilien | |
Bildungsministerium | MEC – Ministério da Educação e Ciência | MEC – Ministério da Educação |
Licenciatura | Bedeutung: Bachelorstudiengang | Bedeutung: Lehrerausbildung zusätzlich zum grundständigen Studium |
Bacharelado | „Bacharelato“ war die Terminologie des Studiengangs vor der Bologna-reform, existiert heute nicht mehr | Bedeutung: grundständiges Studium (ca. 4–5 Jahre), also wesentlich länger als der Bachelorstudiengang in Europa |
Jahrgangsstufen 1–9 | Ensino Básico | Ensino Fundamental |
Jahrgangsstufen 10–12 | Ensino Secundário | Ensino Médio |
Frau Dr. Silva führte die Gruppe sehr souverän nicht nur durch das Terminologie-, sondern auch das Abkürzungsdickicht des portugiesischen Bildungswesens, sodass alle nun mit QNQ, QEQ, IEFP, TeSP, CEF, EFA usw. etwas anfangen können …
Am Sonntag (20.01.2019) übernahm sodann Prof. Dr. José Simões von der Universität São Paulo (USP) das Steuer und hielt einen ebenso umfassenden und detaillierten Vortrag zum brasilianischen Bildungswesen. Auch hier kommt man übrigens um Abkürzungen jeglicher Art, wie EJA, ENADE, ENEM, Encceja, Sisu, Fies, Inep, SISTEC usw., nicht herum, weswegen eine zur Verfügung gestellte Abkürzungsliste eine große Hilfe war. Der Referent, der an der USP in der Lehrerausbildung in Germanistik und Lusitanistik tätig ist, strukturierte seine Präsentation aus einer historischen Perspektive heraus, bei der er die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen (Verfassungen und Bildungsgesetze) und die hierdurch neu entstandene Terminologie entsprechend kontextualisierte. Daran konnte man auch gut die Entwicklung des Bildungswesens nachvollziehen. So sah z. B. das Bildungsgesetz von 1961 eine Schulpflicht von vier Jahren, das von 2005 eine Schulpflicht von neun Jahren vor.
Sehr aufschlussreich war auch die Erläuterung des Zusammenspiels zwischen den Bildungs-ministerien und anderen Behörden auf Ebene des Bundes, der Bundesstaaten und der Gemeinden. So sind jedem Ministerium eine oder mehrere Behörden zugeordnet, die Bildungsgesetze ausführen und untergeordnete Behörden beaufsichtigen. So ist der „Conselho Nacional de Educação“ (CNE) an das Bildungsministerium des Bundes gekoppelt, und die „Conselhos Estaduais de Educação“ (CEE) sind ausführende Organe, die den jeweiligen Bildungsministerien der Bundesstaaten („Secretarias de Educação“ – SE) zugeordnet sind. Die CEEs sind für alle Bildungsfragen der Schulen, Berufsschulen und Hochschulen des jeweiligen Bundesstaates zuständig. Die „Diretorias Regionais de Educação” (DRE) wiederum haben eine Aufsichtsfunktion der Schulen des Primar- und Sekundarbereichs und müssen die von den Schulen ausgestellten Bildungsabschlüsse bestätigen. Aus diesem Grund stehen die meisten dieser Abkürzungen auch auf den Zeugnissen und Fächerübersichten, die wir zum Übersetzen bekommen. Für den Hochschulbereich wurden auch die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zum Studium besprochen.
An dieser Stelle lassen sich noch einige falsche Freunde zwischen dem brasilianischen und dem deutschen System erwähnen, vor denen nicht oft genug gewarnt werden kann:
- eine „dissertação“ ist keine Dissertation, sondern eine Magisterarbeit,
- eine „habilitação“ ist keine Habilitation, sondern ein thematischer Schwerpunkt oder Fachprofil,
- ein „curso universitário“ ist kein Kurs, sondern ein Studium,
- eine „qualificação“ keine Qualifikation, sondern eine Zwischenprüfung im Magister- oder Promotionsstudium;
- eine deutsche Promotion wiederum ist keine „promoção“ (Beförderung), sondern ein „doutoramento“ oder „doutorado“,
- eine deutsche Habilitation ist keine „habilitação“, sondern eine „livre docência“.
Einiges dazu kann in den Publikationen von Frau Prof. Tinka Reichmann, die den Workshop wieder mit viel Elan moderiert hat, nachgelesen werden:
- Reichmann, T. (2013). „Die Textsorte Notenspiegel im Hochschulkontext: didaktische Anregungen für den Über-setzungsunterricht deutsch/portugiesisch“. In: Fandrych, C.; A. Torres; W. Heidermann; U. Pleß; E. Tschirner (Hg.), Text, Diskurs und Translation im Wandel. Tübingen: Stauffenburg, 101-110.
- Silva, K. H./Reichmann, T. (2014). „Glossário bilíngue de termos de históricos escolares acadêmicos (português–alemão)“. In: Cadernos de Terminologia nº06: Elaboração e apresentação de glossários, São Paulo: CITRAT, 23-38.
- Reichmann, T./ Zavaglia, A. (2014). „A tradução juramentada de documentos escolares (Português, Francês, Alemão)“. In: Tradução em Revista nº17, 2014/2, Rio de Janeiro: PUC, 45-56.
Fazit
Die Informationen aus den Vorträgen, aus den von den Teilnehmern eingereichten Glossaren und Mustertexten, aus den Publikationen und Diskus-sionen haben insgesamt wieder zu einem sehr ertragreichen Workshop für alle Teilnehmer geführt. Für das deutsche Bildungswesen wurden häufiger die Informationen der Kultus-ministerkonferenz zugrunde gelegt. Der Austausch war wie immer freundlich, vertrauensvoll und fachlich hochwertig.
Wir danken Fabio Said für die technische Unterstützung bei der Vorbereitung des Materials und den Organisatorinnen Susanna Lips und Tinka Reichmann für das unermüdliche Engagement bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Workshops.
Elisabeth von Ahlefeldt-Dehn (vonahlefeldt@t-online.de)