Österreich: Gerichtsdolmetscher künftig von Sicherheitskontrollen befreit, Übersetzungen müssen in Dateiform übermittelt werden

Normalerweise tagt der Nationalrat im hier abgebildeten Parlamentsgebäude. Da dieses bis 2021 umgebaut wird, tritt das Parlament in der Wiener Hofburg zusammen. - Bild: Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Das österreichische Parlament (Nationalrat) hat in seiner Sitzung vom 24.04.2019 einstimmig beschlossen, das Gerichtsorganisationsgesetz in zwei Punkten zu ändern:

(1) Keine Sicherheitskontrollen mehr für Dolmetscher

Dolmetscher sind künftig (ebenso wie Sachverständige) von den Sicherheitskontrollen beim Betreten von Gerichtsgebäuden befreit. Damit werden sie den Parteienvertretern gleichgestellt.

In der Mitteilung des Nationalrats heißt es dazu:

Der FPÖ-Abgeordnete Volker Reifenberger begrüßte die Abschaffung der Sicherheitskontrollen als sachlich gerechtfertigt, zumal dadurch Sachverständigen und Dolmetschern das pünktliche Erscheinen vor Gericht erleichtert werde.

Zustimmung für die Maßnahme kam auch von Muna Duzdar (SPÖ), die in diesem Zusammenhang aber ebenso wie ihre Fraktionskolleginnen Nurten Yilmaz und Petra Wimmer eine bessere Entlohnung für die beiden Berufsgruppen forderte.

Hier hakte NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss mit einem entsprechenden Entschließungsantrag ein, der bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit blieb.

Justizminister Josef Moser ortete ebenfalls Handlungsbedarf bei der Entschädigung für Sachverständige und Dolmetscher und kündigte an, diesen Aspekt im Rahmen der kommenden Budgetverhandlungen anzusprechen.

(2) Übersetzungen müssen künftig in Dateiform übermittelt werden

Neu ist für Übersetzer auch die Verpflichtung, künftig am sogenannten elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Das bedeutet, dass Übersetzungen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten in Dateiform zu übermitteln sind. Der daraus resultierende Mehraufwand soll durch eine eigene Gebührenregelung abgegolten werden.

Der in Österreich 1990 eingeführte Elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht die gesicherte papierlose Übermittlung von Daten und Dokumenten der Verfahrensbeteiligten an das Gericht. Seit 1999 besteht diese Möglichkeit auch in der umgekehrten Richtung vom Gericht zu den Verfahrensbeteiligten. Der ERV steht inzwischen jedermann offen; die ursprüngliche Einschränkung auf Rechtsanwälte, Notare, Kirchen, Banken und Versicherungen wurde im Jahr 2000 aufgehoben.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Nationalrat (Parlamentskorrespondenz Nr. 428 vom 24.04.2019), Der Standard.]