Gerichte und Behörden bedienen sich einer Fachsprache, die teilweise erheblich vom allgemeinen Sprachgebrauch abweicht. Ein Gerichts- und Behördendolmetscher muss daher sowohl die deutsche Fachterminologie als auch die entsprechende Begrifflichkeit in der anderen Sprache beherrschen. Da es sehr unterschiedliche Rechtssysteme gibt, setzt das neben rein sprachlichen Fertigkeiten auch ein Verständnis der beteiligten (Rechts-)Kulturen voraus.
Hochschulabsolventen mit hoher Sprachkompetenz sowie Dolmetscher mit praktischen Erfahrungen können sich 2020 wieder an der Universität Hamburg zum Gerichtsdolmetscher weiterbilden lassen. Die Weiterbildung ist berufsbegleitend organisiert mit 10 Wochenendseminaren sowie Selbststudienphasen. Die genauen Kurstermine für 2020 sind nun online.
Hamburger Weiterbildungsangebot bundesweit einmalig
Bewerben kann man sich mit jeder Sprache. Die Universität Hamburg legt großen Wert darauf, gerade Bewerber zu berücksichtigen, die eine hohe Sprachkompetenz in einer seltenen Sprache nachweisen können. Dieses umfassende Sprachangebot ist bundesweit einmalig.
Nach Abschluss Vereidigung möglich
Absolventen bieten sich laut Universität hervorragende Berufsmöglichkeiten. Nach erfolgreich bestandener Prüfung können diese einen Antrag auf Vereidigung bei der Freien und Hansestadt Hamburg stellen. Die Vereidigung berechtigt zur verantwortungsvollen Arbeit als Dolmetscher und Übersetzer an Gerichten und bei Behörden in Hamburg.
Lehrgang läuft über 12 Monate, 10 Präsenzwochenenden in Hamburg
- Dauer 12 Monate, berufsbegleitend
- Präsenzzeit: 10 Wochenendseminare zzgl. Prüfungen (insgesamt ca. 115 Stunden)
- Ab dem 4. Wochenendseminar Arbeit in Kleingruppen (nach Sprachen)
- Selbststudienzeit: mindestens 300 Stunden insgesamt, ca. 8 Stunden pro Woche
- Arbeit mit der Online-Lernplattform OpenOLAT
Die Selbststudienzeit und studienbegleitende Leistungsnachweise sind verbindliche Bestandteile des Studiums.
Kosten belaufen sich auf 400 Euro pro Monat
Der Aufnahmetest kostet 125 Euro, der einjährige Lehrgang 3.950 Euro. Für die schriftliche Abschlussprüfung werden 345 Euro, für die mündliche 395 Euro berechnet. Über Möglichkeiten der finanziellen Förderung und Ratenzahlungen informiert die Studienberatung. Weiterbildungskosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar.
Start im April 2020, Bewerbungen bis Januar möglich
Die Weiterbildung startet am 03.04.2020, Bewerbungen werden ab sofort bis zum 15.01.2020 entgegengenommen. Information, Beratung und Bewerbung über die folgende Kontaktadresse:
Universität Hamburg
Zentrum für Weiterbildung (ZFW)
Daniela Steinke
Tel.: 040 42838-9714
daniela.steinke@uni-hamburg.de
Das Zentrum für Weiterbildung der Universität Hamburg
Das Zentrum für Weiterbildung (ZFW) wurde 2017 gegründet – als zentrale Einrichtung der Universität Hamburg für die Weiterbildung und das lebenslange Lernen. Das ZFW führt die Expertise und langjährige Erfahrung der Vorgängereinrichtungen zusammen und bündelt die vorhandenen Kompetenzen zum Ausbau von forschungs- und nachfrageorientierten Angeboten der Weiterbildung.
Das ZFW entwickelt Weiterbildungsangebote in Kooperation mit Fakultäten und Fachbereichen der Universität Hamburg, Partner-Hochschulen, Berufs- und Fachverbänden, Unternehmen und anderen Einrichtungen. Kennzeichnend für das ZFW sind die wissenschaftliche Kompetenz, die Forschungsnähe des Weiterbildungsangebotes und die Qualität der Lehre.
Weiterführender Link
[Text: Magdalene Asbeck / Universität Hamburg, Zentrum für Weiterbildung.]