Polizeidolmetscherin warnt Mutter des Verdächtigen – Zu 70 Tagessätzen verurteilt

Justitia
Bild: Richard Schneider

Eine Dolmetscherin und Übersetzerin, die seit 20 Jahren über ein Übersetzungsbüro unter anderem für die Polizei arbeitet, ist vom Amtsgericht Wetter (Ruhr) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte in einem laufenden Ermittlungsverfahren die Mutter eines Verdächtigen gewarnt und machte sich damit der versuchten Strafvereitelung schuldig.

Ende 2018 hatte die Frau den Auftrag erhalten, die im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung aufgezeichneten Telefonate eines Verdächtigen ins Deutsche zu übersetzen. Diesem wurden Drogendelikte vorgeworfen.

Sie erledigte ihre Übersetzungsaufgaben ohne Beanstandung, nahm aber gleichzeitig Kontakt zur Mutter des jungen Mannes auf und informierte diese darüber, dass und warum gegen den Sohn ermittelt wurde.

„Mein Mutterinstinkt hat eingesetzt“

Vor Gericht begründete die 42-Jährige ihr Verhalten damit, dass sie selbst einen Sohn mit Drogenproblemen habe. „Bei mir haben einfach nur die Alarmglocken geklingelt. Mein Mutterinstinkt hat eingesetzt. Ich wollte nur die Mutter aufmerksam machen“, zitiert die Westfalenpost die Angeklagte.

Die Richterin wertete das Verhalten jedoch nicht als spontane, emotional begründete Kurzschlusshandlung. Die Angeklagte habe wissen müssen, dass die Mutter ihren Sohn über die Ermittlungen informieren würde: „Das reicht aus für einen Vorsatz. Für mich ist der Tatbestand der versuchten Strafvereitelung erfüllt.“ Hinzu komme, dass die Dolmetscherin wegen ihrer Tätigkeit ganz besondere Schweigepflichten zu erfüllen habe.

Zu Gunsten der Angeklagten wurde gewertet, dass sie nicht vorbestraft war und sie die Tat zugab und bereute. Strafverschärfend wirkte sich aus, dass sie als Dolmetscherin einer besonderen Schweigepflicht unterliegt und die Tat nicht spontan, sondern geplant ausführte.

Das Urteil: 70 Tagessätze à 20 Euro Geldstrafe, also insgesamt 1.400 Euro.

[Quelle: Westfalenpost, 2019-09-06.]