In der Schweiz hat die Generalsekretärenkonferenz (GSK) der Departemente (Ministerien) am 16. Dezember 2019 beschlossen, den Mitarbeitern der Bundesverwaltung ein Werkzeug für die maschinelle Übersetzung zur Verfügung zu stellen. Die GSK beauftragte die Bundeskanzlei, eine Firmenlizenz „DeepL Pro Starter mit IP-Zugang“ für 2.000 Arbeitsplätze zu beschaffen.
Das maschinelle Übersetzungsprogramm soll den Departementen bereits ab Januar 2020 zur Verfügung stehen. Die Laufzeit der Lizenz beträgt ein Jahr, mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Darüber hinaus hat die GSK die Bundeskanzlei angewiesen, die notwendigen Unterlagen für die WTO-Ausschreibung einer maschinellen Übersetzungssoftware zu erarbeiten.
Sprachendienste der Bundesverwaltung übersetzen pro Jahr 270.000 Seiten
Die Konferenz der Sprachdienste (KOSD) hatte am 15. November 2018 eine Arbeitsgruppe konstituiert und ihr den Auftrag erteilt, einen interdepartementalen Test des maschinellen Übersetzungsprogramms DeepL Pro durchzuführen. Mit dem Test wollte die KOSD die Leistungen der maschinellen Übersetzungslösung analysieren und Erkenntnisse darüber gewinnen, wie geeignet ein solches Tool für die Übersetzungstätigkeiten der Bundesverwaltung wäre.
Die Sprachdienste der Bundesverwaltung übersetzen jährlich rund 270.000 Seiten (2017).
DeepL Pro unterscheidet sich von der kostenlosen und öffentlichen Software DeepL dadurch, dass der Anbieter die übersetzten Texte nicht speichert und nicht zur Verbesserung seiner Algorithmen benutzt.
Test ergab: DeepL Pro liefert akzeptable Übersetzungsqualität
Die KOSD hat die Ergebnisse des Tests in einem 91-seitigen Bericht festgehalten. Er zeigt, dass DeepL Pro zum heutigen Zeitpunkt eine akzeptable Übersetzungsqualität liefert, wenn es darum geht, einen allgemeinsprachlichen Text zu verstehen.
Bei der Übersetzung von Fachtexten kann die maschinelle Übersetzungslösung eine begleitende Unterstützung bieten. Eine Übersetzung durch die Sprachdienste ist nach wie vor notwendig, um die erforderliche Qualität zu erhalten.
Auf der Basis der Empfehlungen, die im KOSD-Bericht enthalten sind, hat die Generalsekretärenkonferenz (GSK) der Departemente der Bundeskanzlei am 16. Dezember 2019 den Auftrag erteilt, eine Firmenlizenz „DeepL Pro Starter mit IP-Zugang“ für ein Jahr zu beschaffen, mit Option für ein weiteres Jahr.
Keine maschinelle Übersetzung interner, vertraulicher oder geheimer Dokumente
Ein maschinelles Übersetzungsprogramm entspricht nach Angaben der Bundeskanzlei einem Bedürfnis vieler Mitarbeiter in der mehrsprachigen Bundesverwaltung. Laut GSK ist die Nutzung von DeepL Pro grundsätzlich allen Mitarbeitern der Departemente möglich, also nicht nur den Übersetzern in den verschiedenen Sprachdiensten. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie die Anweisungen zum Daten- und Informationsschutz respektieren.
Diese besagen, dass bei der Nutzung von DeepL Pro oder anderen Online-Übersetzungstools keine Texte eingegeben werden dürfen, die als intern, vertraulich oder geheim klassifiziert sind oder die sensible Daten oder Personendaten enthalten. Die Mitarbeiter der Bundesverwaltung werden mit Hilfe eines Merkblatts über diese Vorgaben informiert.
Den Sprachdiensten bleibt es überlassen, selbst zu entscheiden, inwieweit sie die maschinelle Übersetzung in ihrem anspruchsvollen Arbeitsumfeld als zusätzliches Werkzeug unterstützend einsetzen wollen.
Überschaubare Kosten: 36.000 Euro für 2.000 Lizenzen
Die Kosten für die 2.000 Lizenzen der Software DeepL Pro belaufen sich auf rund 36.000 Euro pro Jahr (inkl. MwSt.).
Die GSK hat die Bundeskanzlei zudem beauftragt, die notwendigen Grundlagen für die WTO-Beschaffung einer maschinellen Übersetzungssoftware zu erarbeiten.
Weiterführender Link
- Bericht DeepL-Test, Auswertung der Testergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Maschinelle Übersetzung“
[Text: Ursula Eggenberger, Leiterin Sektion Kommunikation Bundeskanzlei. Quelle: Pressemitteilung Bundesrat (Regierung) der schweizerischen Eidgenossenschaft.]