Landgericht Düsseldorf installiert Videokonferenz-Anlage – auch für Dolmetscher?

Amts- und Landgericht Düsseldorf
Das Landgericht Düsseldorf befindet sich seit 2010 gemeinsam mit dem Amtsgericht in diesem Neubau. - Bild: Jörg Wiegels

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, haben auch die Gerichte in den letzten Wochen ihren Sitzungsbetrieb heruntergefahren und auf dringend notwendige Gerichtstermine reduziert.

Dies hatte zur Folge, dass den Gerichtsdolmetschern ein beträchtlicher Teil der Aufträge weggebrochen ist. Das ist ein Novum, denn die Justiz war gerade in Krisenzeiten bislang ein sicherer Auftraggeber, weil die Organe der Rechtspflege nicht von der jeweiligen Wirtschaftslage abhängig sind.

LG Düsseldorf stattet ersten Sitzungssaal mit Videokonferenztechnik aus

Das Landgericht Düsseldorf hat die Corona-Krise genutzt, um einen Sitzungssaal mit fest installierter Videokonferenztechnik auszustatten. Dort sollen künftig mündliche Verhandlungen mit aus der Ferne zugeschalteten Prozessteilnehmern stattfinden. Im Saal selbst sitzen lediglich die Richter und das Publikum.

Die Technik soll allerdings nur bei der Verhandlung von Zivilrechtsstreitigkeiten nach § 128a Zivilprozessordnung zum Einsatz kommen. In einer Pressemitteilung heißt es:

Um die Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung zu erleichtern, hat das Landgericht Düsseldorf seine Videokonferenzanlage, die eine feste IP-Adresse hat, nun in Raum 2.111 fest installiert.

Die Richterinnen und Richter sitzen im Sitzungssaal und die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ebenso wie die Parteien sind über die Konferenzanlagen der Rechtsanwaltskanzleien oder über von ihnen beauftragte Dienstleister zugeschaltet.

Gericht, Kläger und Beklagte verhandeln wie gewohnt, allerdings ohne sich persönlich zu begegnen. Die Öffentlichkeit kann im Gerichtsgebäude in Sitzungssaal 2.111 die Verhandlung verfolgen.

Bis in Düsseldorf die erste Gerichtsverhandlung als Videokonferenz stattfindet, werden aber noch „ein paar Tage“ vergehen. Denn in jedem einzelnen Fall müssen die Vertreter der Parteien zunächst zu diesem Verfahrensablauf angehört werden und dem Prozedere zustimmen.

Zuschaltung von Gerichtsdolmetschern nicht geplant

Ist geplant, bei Bedarf auch Dolmetscher aus der Ferne zuzuschalten? Technisch wäre das möglich. Dr. Elisabeth Stöve ist Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf und dessen Pressesprecherin. Auf Anfrage von UEPO.de weist sie darauf hin, dass ausschließlich Zivilrechtsstreitigkeiten per Videokonferenz verhandelt werden sollen. Sie erklärt:

Dolmetscher gibt es dort nicht so häufig. Wenn, dann bei der Vernehmung von Zeugen. Beweisaufnahmen mit Zeugen und Dolmetschern und per Videokonferenz zugeschalteten Parteivertretern erscheinen eher wenig geeignet für eine Videokonferenz.

Rechtliche Voraussetzungen wurden 2013 geschaffen

Mündliche Verhandlungen in Zivilrechtsstreitigkeiten können bereits seit 2013 ohne körperliche Präsenz im Wege der Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden. Damals wurde der § 128a in die Zivilprozessordnung (ZPO) eingeführt.

§ 128a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

(1) Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.

(2) Das Gericht kann auf Antrag gestatten, dass sich ein Zeuge, ein Sachverständiger oder eine Partei während einer Vernehmung an einem anderen Ort aufhält. Die Vernehmung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen. Ist Parteien, Bevollmächtigten und Beiständen nach Absatz 1 Satz 1 gestattet worden, sich an einem anderen Ort aufzuhalten, so wird die Vernehmung auch an diesen Ort übertragen.

(3) Die Übertragung wird nicht aufgezeichnet. Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 sind unanfechtbar.

Wurde seitdem bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Nach Angaben von Dr. Elisabeth Stöve hat das Landgericht Düsseldorf die Fernübertragung bisher nur zur Zuschaltung einzelner Zeugen von außen in eine im Gerichtssaal als normale Präsenzveranstaltung stattfindende Verhandlung genutzt.

Bei Ausdehnung auf Strafrechtsverfahren wären Dolmetscher unabdingbar

Die Zuschaltung von Dolmetschern in Videokonferenzen ist technisch möglich, auch wenn die Gerichte bisher davon abgesehen haben und dies nicht für sinnvoll halten.

Wenn die Erfahrungen der Justiz mit Videokonferenzen in Zivilrechtsverfahren positiv verlaufen, könnte die Technik möglicherweise später auch im Strafrecht zum Zuge kommen, wo der Ausländeranteil überproportional hoch ist.

Spätestens dann müsste darüber nachgedacht werden, auf welche Weise Dolmetscher in die Systeme eingebunden werden können.

rs, LG Düsseldorf