GfdS: Gendersternchen und Co. mit deutscher Rechtschreibung nicht vereinbar

Sternchen
Bild: UEPO

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden hat das Gendersternchen geprüft: Es eigne sich nicht, um genderneutrale Personenbezeichnungen zu bilden, so die Gesellschaft in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Bei seiner Verwendung entstünden nicht nur grammatisch falsche Formen (z. B. Arzt*in oder Ärzt*in), auch den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspreche das Sternchen nicht.

Nachfolgend die Mitteilung im Wortlaut. Die Zwischenüberschriften haben wir hinzugefügt.

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Gendersternchen „kein geeignetes Mittel“ – „Sprechbarkeit problematisch“

In der jüngsten Zeit hat die Verwendung des Gendersternchens (*) und vergleichbarer Formen in den Medien, aber auch in öffentlichen Texten stark zugenommen. Das Gendersternchen wird genutzt, um sogenannte geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu bilden, wie z. B. Leser*in.

Doch der Stern im Wort ist weder mit der deutschen Grammatik noch mit den Regeln der Rechtschreibung konform. Das Nebeneinander des Gendersternchens und anderer Formen führt zu Uneinheitlichkeit und auch in Bezug auf die Sprechbarkeit gibt es gewisse Probleme.

Wie Personenbezeichnungen mit einem Gendersternchen ausgesprochen werden sollen – beispielsweise mit einer kurzen Sprechpause, unter Auslassung des Sternchens als feminine Form oder als Paarform – ist unklar. Für die Sprechenden und für die Zuhörerinnen und Zuhörer entstehen so Unsicherheiten.

Diskriminierungsfreie Sprache? Gerne, aber nicht so

Die GfdS befürwortet zwar grundsätzlich eine diskriminierungsfreie Sprache, das sogenannte Gendersternchen stellt aber aus sprachlicher Sicht kein geeignetes Mittel dar, um dieses Anliegen umzusetzen.

Das Gendersternchen, aber auch weitere vergleichbare Ausdrucksmittel – wie beispielsweise der Gender-Unterstrich (auch Gender-Gap), der Gender-Doppelpunkt oder der Gender-Mediopunkt – sind mit den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht vereinbar.

Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt, Mediopunkt – jede Stadt macht es anders

Die Stadtverwaltung Lübeck etwa gendert seit dem Jahreswechsel 2019/2020 mit einem Gender-Doppelpunkt, die Städte Hannover und Flensburg mit einem Gendersternchen. Diese Verwendung unterschiedlicher genderneutraler Formen führt zu einer uneinheitlichen Rechtschreibung.

Richtigkeit, Einheitlichkeit, Lesbarkeit und Verständlichkeit sind wichtiger

Die orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, die (Vor-)Lesbarkeit und die Verständlichkeit eines Textes stehen jedoch an erster Stelle und müssen auch in einer diskriminierungsfreien Sprache gewährleistet sein.

Die GfdS rät daher ausdrücklich davon ab, das Gendersternchen und ähnlich problematische Formen zu verwenden.

Ausführliche Informationen zu den Problemen bei der Verwendung des Gendersternchens und zu alternativen Formen geschlechtergerechter Sprache erhalten Sie in unseren Kurz-Informationen zum Gendersternchen und in unseren Leitlinien zu den Möglichkeiten des Genderings.

GfdS beschäftigt sich fortlaufend mit „geschlechtergerechter Sprache“

GfdS-LogoDie Gesellschaft für deutsche Sprache ist eine von Bund und Land geförderte Einrichtung. Sie beschäftigt sich seit ihrer Gründung (1947) mit Fragestellungen des aktuellen Sprachgebrauchs und baut eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis.

Das Themenfeld der geschlechtergerechten Sprache gehört zu den Arbeitsschwerpunkten der GfdS.

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