CSU-Parteitag befasst sich mit Gender-Sprache und deutscher Sprache in EU

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Der virtuelle Parteitag der Christlich-Sozialen Union (CSU) hat sich am 26. September 2020 auch mit drei sprachbezogenen Anträgen befasst. Zwei beziehen sich auf die Gendersprache und einer auf die deutsche Sprache in der Europäischen Union.

Nachfolgend der Wortlaut der Anträge laut Beschlussbuch zum Virtuellen Parteitag 2020.

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Antrag-Nr. C 14: Sprachliche Gleichstellung der Geschlechter sowie Bekämpfung geschlechtsbezogener Stereotype, Affekte und Verhaltensweisen

Beschluss: Überweisung
Antragsteller: Prof. Dr. Holm Putzke

Der Parteitag möge beschließen:

Die CSU lehnt die vor allem von der feministischen Linguistik formulierte Sprachkritik an der Verwendung des generischen Maskulinums bei Personen- und Berufsbezeichnungen als nicht evidenzbasiert und rein identitätspolitisch geprägt ab und setzt sich dafür ein, dass in Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen offiziellen Texten (weiterhin) ausschließlich das generische Maskulinum verwendet wird.

Gleichzeitig tritt die CSU weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass geschlechtsbezogene Stereotype, Affekte und Verhaltensweisen, die einen ungleichen sozialen Status von unterschiedlichen Geschlechtern zur Folge haben, nicht entstehen und abgebaut werden.

Begründung:

Die seit Jahrzehnten vor allem ideologisch geführte Debatte um eine sogenannte geschlechtergerechte Sprache hat in jüngster Zeit nochmals an Fahrt aufgenommen. Während sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch der Bundesgerichtshof es 2017 bzw. 2018 zu Recht abgelehnt haben, die Verwendung des generischen Maskulinums als diskriminierend anzusehen, hat im Juli 2020 die Sächsische Staatsregierung beschlossen, künftig Gesetze und Rechtsverordnungen in einer angeblich „geschlechtergerechten Sprache“ zu formulieren. In vermeintlich guter Absicht wird dabei unsere Muttersprache misshandelt und manipuliert. Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis umfasst der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung (generisches Maskulinum) jedes natürliche Geschlecht. Das generische Maskulinum ist eine in der Sprache tief verankerte, elegante und leistungsstarke Möglichkeit zur Vermeidung von Diskriminierung (vgl. etwa Eisenberg, in: Der Tagesspiegel v. 8.8.2018). Ein Verkäufer, Kindererzieher, Handwerker, Arzt, Polizist, Politiker, Professor oder Geburtshelfer umfasst grammatisch jedes biologische Geschlecht.

Die These einer intrinsischen Benachteiligung der Frau durch die Verwendung des generischen Maskulinums ist und bleibt eine bloße Behauptung, wofür sich auf Basis einer evidenz-basierten Wissenschaft keine überzeugenden Belege finden lassen (siehe dazu etwa Kowalski, in: Neue Juristische Wochenschrift 2020, S. 2229 ff.). Die Ursachen für Geschlechts-rollenstereotype liegen nicht in der Grammatik, sondern in weitaus tieferen Schichten der durch die Kultur zugerichteten Kognition. Dass die Verwendung des generischen Maskulinums richtig und sinnvoll ist, hat jüngst selbst Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann betont, der „von diesem ganzen überspannten Sprachgehabe“ nichts hält, genauso wenig wie von „Sprachpolizisten“.

So richtig es einerseits ist, ein solches Sprachdiktat und den damit verbundenen Aktionismus abzulehnen, so wichtig ist es andererseits, deutlich dafür einzutreten, dass geschlechtsbezogene Stereotype, Affekte und Verhaltensweisen, die einen ungleichen sozialen Status von unterschiedlichen Geschlechtern zur Folge haben, nicht entstehen und abgebaut werden.

Quellen:

  • Peter Eisenberg, Debatte um den Gender-Stern: Finger weg vom generischen Maskulinum!, in: Der Tagesspiegel v. 8.8.2018, https://www.tagesspiegel.de/wissen/debatte-um-den-gender-stern-finger-weg-vom-generischen-maskulinum/22881808.html
  • Philipp Kowalski, Geschlechtergerechte Sprache im Spannungsfeld mit rechtswissenschaftlicher Methodik, in: Neue Juristische Wochenschrift 2020, Seite 2229 ff.

Beschluss des Parteitages:

Überweisung an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

Begründung:

Das generische Maskulin lässt aus grammatikalischer Sicht nach weitgehend allgemeiner Auffassung keine Rückschlüsse auf das natürliche Geschlecht der bezeichneten Person zu. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.03.2018, Az.: VI ZR 143/17 festgestellt, dass die Verwendung des generischen Maskulinums aus Sicht eines verständigen Dritten keine Ungleichbehandlung darstellt, weil grammatisch männliche Personenbezeichnungen nach allgemeinem Sprachgebrauch Personen jeglichen Geschlechts bezeichnen können. Dies gelte gerade für Äußerungen staatlicher Stellen, vor allem auch in Gesetzesbezeichnungen.

Der Bundesgerichtshof verkennt allerdings nicht, dass das Sprachverständnis seit den 70er Jahren einem Wandlungsprozess unterliegt. Die geschlechtsneutrale Bedeutung des generischen Maskulinums ist zwischenzeitlich weniger selbstverständlich als noch vor einigen Jahren. Teilweise schlägt sich dies auch bereits in Gesetzesbezeichnungen nieder (vgl. Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten).

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Antrag-Nr. C 15: Die Verballhornung der Sprache mit überflüssigen Gender-Formulierungen verhindern

Beschluss: Überweisung
Antragsteller: Dr. Reinhold Babor

Der Parteitag möge beschließen:

Die krampfhafte Wortwahl der Gender-Sprache hat in Behörden und in Bildungseinrichtungen zu unterbleiben.

Begründung:

Es ist schwer verständlich, dass sogar Lehrstühle an den Universitäten sich damit beschäftigen, Wörter der Sprache auf ihre geschlechtergerechte Bedeutung zu untersuchen und daraus zu neuen, geradezu absurden Wortschöpfungen gelangen mit Schrägstrich-Schreibweisen, Binnen-I, Genderzeichen, Gendersternchen und Gender-Doppelpunkt oder Studierende statt Studentinnen und Studenten. Es ist wenig erfreulich, welchen Einflüssen die Sprache ausgesetzt ist. Dazu noch der Überfluss an Anglizismen, die weit über das notwendige Maß der Digitalisierung hinausgehen. Dann soll einen ein schlechtes Gewissen überkommen, wenn über Jahrzehnte unbelastete Wörter benutzt werden wie Negerküsse, Mohrenkopf oder Zigeunerschnitzel, alles angenehme Speisen, bei deren Verzehr nichts Böses gedacht wird.

Der deutsche Wortschatz hat alle Möglichkeiten und kommt ohne Hereinnahme von überflüssigen Anglizismen und ohne unsinnige Gender-Formulierungen aus. Und es ist nun einmal Grundsatz der deutschen Sprache, dass weibliche Berufsbezeichnungen in der Regel mit -in gebildet werden.

Beschluss des Parteitages:

Überweisung an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

Begründung:

Es ist zu unterstützen, dass insbesondere die Sprache von Behörden für jedermann verständlich und leicht zugänglich ist. Ideologisch motivierte Sprachgestaltung ist fehl am Platz. Nach Auffassung der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist ein Gendersternchen weder konform mit den Regeln der deutschen Grammatik noch mit denen der Rechtschreibung. Insofern rät die GfdS von einer Verwendung des Gendersternchens ausdrücklich ab.

Sprache und das allgemeine Verständnis davon unterliegen jedoch laufend Veränderungen. Gesetzgeberische Festlegungen über den Charakter der Sprache können daher problembehaftet sein. Es ist daher zu prüfen, ob in Behörden und Bildungseinrichtungen Veränderungen der Sprachgestaltung notwendig sind und ob Verständlichkeit weiterhin gegeben ist.

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Antrag-Nr. J 6: Deutsche Sprache in der EU

Beschluss: Überweisung
Antragsteller: Dr. Reinhold Babor

Der Parteitag möge beschließen:

Die CSU-Europagruppe wird erneut aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich die Europäische Kommission vermehrt der deutschen Sprache bedient und somit alle entscheidungsrelevanten Dokumente rechtzeitig auch in Deutsch vorliegen. Ebenso sind Förderanträge an die Kommission in Deutsch zu zulassen.

Begründung:

Deutsch ist die meistgesprochene Muttersprache der Europäischen Union. Dennoch werden derzeit noch zahlreiche beratungs- und entscheidungsrelevante EU-Dokumente dem Deutschen Bundestag überhaupt nicht oder nicht vollständig in deutscher Sprache vorgelegt!

Die EU-Kommission darf sich der Verpflichtung auf vollständige Übersetzung in die deutsche Sprache nicht entziehen. Dagegen werden alle Amtsblätter des Europäischen Parlaments in allen Amtssprachen der Mitgliedsstaaten veröffentlicht.

Ferner sind die erheblichen Unkosten z.B. für den Mittelstand zu vermeiden, wenn er Förderanträge in Englischer Sprache stellen muss und dabei einen Fachdolmetscher benötigt.

Beschluss des Parteitages:

Überweisung an den nächsten Parteitag bzw. Parteiausschuss

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rs