BDÜ: JVEG-Novellierung bleibt für Dolmetscher und Übersetzer unbefriedigend

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Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2020 Änderungen des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts verabschiedet, die auch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) betreffen. Das JVEG legt die Honorare der Gerichtsdolmetscher und Justizübersetzer für sieben bis zehn Jahre fest.

Mit der Abstimmung im Bundestag fanden auch die länger als ein Jahr andauernden Bemühungen des 7.500 Mitglieder starken größten deutschen Berufsverbandes für Übersetzer und Dolmetscher in Sachen JVEG ihr vorläufiges Ende.

Für Sprachmittler günstiger Referentenentwurf wurde zunehmend verwässert

Der BDÜ beklagt, dass der von allen Übersetzerverbänden als sehr gut empfundene ursprüngliche Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (95 Euro Stundensatz, Streichung der Sprachmittler aus dem Rahmenvertragsparagrafen) in den letzten Wochen zunehmend verwässert wurde. Verantwortlich dafür sind die Bundesregierung (Innenministerium), die den Satz zunächst auf 90 Euro absenkte.

Hauptkontrahent war aber der Bundesrat, der nur zustimmen wollte, wenn der Stundensatz noch einmal um 5 Euro auf 85 Euro reduziert wird und die Möglichkeit erhalten bleibt, Rahmenverträge mit Sprachdienstleistern abzuschließen.

In einer Mitteilung auf der BDÜ-Website heißt es:

Da das Gesetz bereits zum kommenden Jahresanfang in Kraft treten soll, drängte die Zeit auch für die Verbandsvertreter, die Konsequenzen sowie die Bedeutung qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer für rechtsstaatliche Verfahren wiederholt deutlich zu machen. Neben zahlreichen Schreiben der Beeidigten-Referate der BDÜ-Landesverbände an die Länderjustizministerien und Parlamentsabgeordneten führte Vizepräsident Ralf Lemster intensive Gespräche und brachte die Argumente des BDÜ bei verschiedenen politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene ein.

Überwiegend positive Rückmeldungen einzelner Gesprächspartner

„Trotz überwiegend positiver, zustimmender Rückmeldungen einzelner Gesprächspartner“ sei die Reaktion des Gesetzgebers letzendlich doch „unbefriedigend“ ausgefallen.

Nicht nur bei den Stundensätzen, sondern auch bei den Honoraren fürs Übersetzen gebe es überwiegend lediglich leichte Anpassungen nach oben. So wurde das Grundhonorar für editierbare Texte von 1,55 Euro pro Zeile auf 1,80 Euro angehoben.

Alle vier Oppositionsparteien auf Seiten der Dolmetscher und Übersetzer

Lobend hebt der Verband die Einlassungen einzelner Abgeordneter hervor. So erklärte Katja Keul von Bündnis 90/Die Grünen in der Parlamentsdebatte:

Die [Vergütungen von Dolmetschern] werden jetzt doch nicht so erhöht, wie es im ursprünglichen Entwurf vorgesehen war. Aber was noch viel ärgerlicher ist, die Ausnahmevorschrift des § 14 wurde wieder nicht gestrichen, wonach die Länder per Rahmenvereinbarung Dolmetschergebühren unterhalb der gesetzlichen Gebühr vereinbaren können.

Und Katrin Helling-Plahr von der FDP ergänzte:

Auch das Vorhaben, den Justizrabatt, den Sprachmittler und Sachverständige gewähren müssen, abzuschaffen, ist auf den letzten Drücker herausgestrichen worden. Wir hätten es richtig gefunden, wenn auch die Justiz Marktpreise zahlt [Applaus] Auch, damit besonders qualifiziert Sprachmittler und Sachverständige sich nicht von der Justiz abwenden.

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  • Die vollständige Stellungnahme des Verbandes finden Sie auf der BDÜ-Website

rs