EU startet neues Auswahlverfahren für Übersetzer mit deutscher Muttersprache

Bild: EU

Die Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission hat am 7. Januar 2021 ein neues Auswahlverfahren für Übersetzer deutscher, dänischer, schwedischer und finnischer Muttersprache gestartet. Hauptarbeitssprache aller Bewerber muss Englisch sein, da überwiegend Fachtexte aus dem Englischen in die Muttersprache übersetzt werden sollen. Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg. Die Bewerbungsfrist endet am 9. Februar 2021.

Übersetzung von Fachtexten, Korrekturlesen, Terminologiearbeit

Gesucht werden Fachkräfte für die Übersetzung von hauptsächlich in englischer Sprache verfassten Ausgangstexten in die Muttersprache. Die zu übersetzenden Texte sind oft komplex und behandeln im Allgemeinen politische, rechtliche, wirtschaftliche/finanzielle, wissenschaftliche oder technische Themen aus allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union.

Die Aufgaben können auch das Korrekturlesen von Übersetzungen (sowohl interner Kollegen als auch externer Auftragnehmer) und die terminologische Recherche umfassen.

Die Ausführung von Übersetzungstätigkeiten und anderen relevanten Tätigkeiten erfordert digitale Kompetenzen und die intensive Nutzung spezifischer IT-Tools und zugehöriger Hilfsmittel.

Sprachliche Voraussetzungen

Nach Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe e der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dürfen Bedienstete auf Zeit nur ernannt werden, wenn sie nachweislich gründliche Kenntnisse in einer Sprache der Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache besitzen. Sie müssen mindestens zwei EU-Amtssprachen beherrschen.

In der vorliegenden Aufforderung werden diese Sprachen wie folgt bezeichnet:

  • Sprache 1: Niveau C2 (perfekte Kenntnisse) der Sprache des gewählten Auswahlverfahrens, die für die Prüfung der Sprachkenntnisse in der Hauptsprache, die Übersetzungs- und Korrekturleseprüfungen und das Bewerbungsgespräch verwendet wird.
  • Sprache 2: Mindestniveau C1 (gründliche Kenntnisse) der englischen Sprache, die für den Test zum sprachlichen Verständnis, die Übersetzungs-und Korrekturleseprüfungen und das Bewerbungsgespräch verwendet wird.
  • Kenntnisse in einer anderen EU-Sprache können bei der Einstellung berücksichtigt werden.

Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Sie müssen ein Bildungsniveau aufweisen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht.

Es wird aber keine Berufserfahrung vorausgesetzt.

Befristung auf 4 Jahre, Verlängerung um 2 Jahre möglich

Die Vertragslaufzeit für Bedienstete auf Zeit beträgt zunächst vier Jahre und kann höchstens um zwei Jahre verlängert werden.

Grundgehalt 4.883,11 bis 5.088,30 Euro plus Zulagen

Erfolgreiche Bewerber werden bei Dienstantritt entsprechend der Dauer ihrer Berufserfahrung in Dienstaltersstufe 1 oder 2 der entsprechenden Besoldungsgruppe eingestuft. Das monatliche Grundgehalt (Richtwert am 1. Juli 2019) beläuft sich für die Besoldungsgruppe AD5 auf:

  • Dienstaltersstufe 1: 4.883,11 Euro
  • Dienstaltersstufe 2: 5.088,30 Euro

Die Bezüge der Bediensteten setzen sich aus einem Grundgehalt sowie gegebenenfalls bestimmten Zulagen zusammen (u. a. Auslands- und Familienzulage).

Durch Auswahlverfahren werden Eignungslisten erstellt

Das Ziel des langwierigen und komplexen Auswahlprozesses besteht darin, Eignungslisten zu erstellen, auf deren Grundlage die jeweiligen Sprachabteilungen der Generaldirektion Bedienstete auf Zeit als Übersetzer einstellen.

Nachdem der Auswahlausschuss die Angaben der Bewerber im Online-Bewerbungsbogen anhand ihrer Nachweise überprüft hat, erstellt er für jedes Auswahlverfahren eine Eignungsliste der Personen, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht und nach den Prüfungen und dem Bewerbungsgespräch eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben.

Es werden so viele Bewerber aufgenommen, wie es Plätze auf der jeweiligen Eignungsliste gibt. Wenn mehrere Bewerber für den letzten verfügbaren Platz auf der Liste in Betracht kommen, werden sie alle in die Liste aufgenommen. Die Namen auf der Liste werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Die Eignungslisten werden der Europäischen Kommission für das Einstellungsverfahren und die künftige Laufbahnentwicklung zur Verfügung gestellt. Die Listen haben eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren und können verlängert werden.

Die Aufnahme in die Eignungsliste begründet weder ein Recht auf eine Einstellung noch eine Garantie hierfür.

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red