Wer sich darüber ärgert, dass die wichtigsten Übersetzerpreise an immer dasselbe Dutzend gut vernetzter alter Hasen vergeben werden – die zudem selbst immer wieder in den Jurys sitzen, der dürfte sich über die Meldung freuen, dass nun eine Auszeichnung speziell für junge Hüpfer ausgelobt wurde.
Das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ergänzt seine siebzehn Kunstförderpreise um einen weiteren: Dieser soll an Literaturübersetzer vergeben werden, die sich „in der Anfangsphase ihres Schaffens“ befinden, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die Auszeichnung ist mit beachtlichen 6.000 Euro dotiert.
Freistaat will „wichtige kulturelle Leistung“ honorieren
Staatsminister Bernd Sibler erläutert die Beweggründe: „Die literarischen Übersetzerinnen und Übersetzer schlagen Brücken zur Weltliteratur. Sie ermöglichen uns, eine Fülle von Büchern aus verschiedenen Sprachen und Kulturen zu lesen. Diese wichtige kulturelle Leistung honoriert der Freistaat mit einem fest vorgesehenen Preis über das jährliche Arbeitsstipendium hinaus.“
Vorschläge für den neuen Kunstförderpreis können von dritter Seite bis zum 15. März 2021 eingereicht werden. Eine Eigenbewerbung für diesen Preis ist nicht möglich. Eine formale Altersgrenze besteht nicht.
Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt muss in Bayern liegen
Ausgezeichnet werden Übersetzer, die „über eine außergewöhnliche Begabung verfügen und hervorragende Leistungen vorweisen können“. Außerdem muss der erste Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt der Kandidaten seit mindestens zwei Jahren in Bayern liegen.
Eine Vorauswahl der Vorschläge erfolgt durch den Gutachterausschuss. Die endgültige Entscheidung trifft der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Grundlage der Ausschussempfehlungen.
Minister Sibler hat übrigens erst im September 2020 die Asterix-Übersetzerin Gudrun Penndorf mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Seit 2009 gibt es bereits ein Arbeitsstipendium für Literaturübersetzer
Neben dem jetzt neu ausgelobten Preis wird seit 2009 bereits ein mit 7.000 Euro dotiertes Arbeitsstipendium für ein „anspruchsvolles Übersetzungsvorhaben“ vergeben.
Übersetzer aus Bayern können sich dafür noch bis zum 1. März 2021 beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bewerben. Eine Altersgrenze besteht auch beim Arbeitsstipendium nicht.
Richard Schneider