Wien: Student der Translationswissenschaft wehrt sich juristisch gegen Genderzwang

Hauptgebäude Universität Wien
Das Hauptgebäude der Universität Wien am Universitätsring. - Bild: Alex Schuppich / Uni Wien

Ein Student in Wien wehrt sich gegen den nach seiner Ansicht an der Universität bestehenden Zwang zum Gendern. Richtlinien und ein Leitfaden geben dort Genderregeln vor, die nicht der amtlichen Rechtschreibung entsprechen. Bei Nichtbeachtung drohe Punktabzug.

Dies will der Student der Transkulturellen Kommunikation am Zentrum für Translationswissenschaft (ZTW) der Universität Wien nicht hinnehmen.

Anwalt stellt Universität Feststellungsantrag zu

Dr. Gerald Ganzger, ein in Österreich bekannter Anwalt, der unter anderem Natascha Kampusch vertreten hat, verlangt im Auftrag des Studenten vom zuständigen Studienpräses die schriftliche Klarstellung, dass in wissenschaftlichen Arbeiten und Prüfungen ohne schlechtere Benotung das sogenannte generische Maskulinum verwendet werden darf. Zu diesem Zweck hat er der Universität einen „Feststellungsantrag“ zugestellt.

„Es ist nicht Aufgabe der Universität, durch eine bestimmte Sprachgestaltung in Studienleistungen zu einer ‚Veränderung der Welt‛ beizutragen, wie es in der Leitlinie formuliert ist“, so Ganzger, der Managing Partner der Wiener Kanzlei Lansky, Ganzger, Goeth, Frankl & Partner ist.

In den Leitlinien des Studiengangs werde das Gendern vorgegeben, um eine „gesellschaftliche Veränderung“ und eine „Beeinflussung von feststehenden Normen und Machtverhältnissen“ zu erreichen.

„Der Studiengang soll junge Menschen befähigen, Texte zu übersetzen – frei von Ideologie und politischen Absichten“, stellt Ganzger klar. „Einen Studenten dazu zu zwingen, eine Meta-Ebene zu öffnen und den Inhalt eines Textes weltanschaulich zu verändern, überschreitet die Kompetenzen der Dozenten.“

Das Gendern sei wirklichkeitsfremd, zumal die Universität selbst in anderen Veröffentlichungen Begriffe wie „Kläger“, „Berufungsgegner“, „Richter“ nutze und damit akzeptiere, dass das generische Maskulinum alle Menschen unabhängig vom Geschlecht anspreche. Eine Diskriminierung finde durch einen solchen korrekten Gebrauch von Sprache nicht statt.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Studenten ohne gesetzliche Grundlage eine politisierte Sprache nutzen müssen, um keine negativen Studienauswirkungen befürchten zu müssen. Woanders würde man sowas ‚Erpressung‘ nennen“, so Ganzger. „Das eigenmächtige Diktat durch die Prüfer ist schlichtweg nicht akzeptabel.“

VDS-Vorsitzender Walter Krämer
Der Dortmunder Statistik-Professor Walter Krämer ist Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache. – Bild: VDS

Verein Deutsche Sprache gibt finanzielle und moralische Rückendeckung

Der Verein Deutsche Sprache (VDS) unterstützt das Vorgehen des Studenten – finanziell und auch moralisch. Prof. Dr. Walter Krämer erklärt als Vorsitzender des VDS:

Universitäten sind seit jeher ein Ort des freien Denkens und des offenen Diskurses. Wenn sie jedoch missbraucht werden, um eine politische Agenda durchzudrücken, muss man laut werden und sich wehren. Junge Menschen brauchen die Gewissheit, dass sie ihre Arbeiten in einer Sprache verfassen können, die ihrem Sprachgefühl entspricht und die allgemein verstanden wird – und nicht nur in einer akademischen und ‚woken‘ Blase, die sich für die wahren Verfechter von Geschlechtergerechtigkeit hält.

Die Hochschule stelle hier einen jungen Menschen vor die Entscheidung, entweder eine grammatikalisch falsche Sprache zu nutzen oder seine Zukunft durch ein Durchfallen bei Prüfungen zu zerstören. Ein solches Vorgehen sei einer Universität unwürdig, so Krämer.

Universität Wien bestreitet Zwang zum Gendern

Die Universität bekennt sich auf Anfrage von Medien zwar zum „geschlechtergerechten Sprachgebrauch“, den man auch in eigenen internen wie externen Veröffentlichungen verwende. Der zu diesem Zweck entwickelte Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache stelle aber „keine Vorgabe für das Formulieren in Lehrveranstaltungen und Prüfungen/schriftlichen Arbeiten dar“.

Den Dozenten stehe es frei zu entscheiden, „ob und – wenn ja – in welcher Form sie geschlechtergerechte Sprache verwenden bzw. vorgeben“. Im Unterricht könne „aus fachlichen Gründen und mit Blick auf die Lehr- und Lernziele“ durchaus verlangt werden, „geschlechtergerechte Sprache“ zu verwenden.

Falls sich dies auf die Noten auswirken solle, müsse dies aber „mit den Inhalten bzw. den Lehr-, Lernzielen der jeweiligen Lehrveranstaltung begründbar sein“.

Klaus Kaindl: keine Verpflichtung zum Gendern, keine schlechtere Benotung

Ähnlich äußert sich auch Studienprogrammleiter Prof. Dr. Klaus Kaindl vom hier direkt betroffenen Zentrum für Translationswissenschaft gegenüber der Tageszeitung Der Standard.

Eine allgemeine Verpflichtung zur Verwendung „gendergerechter Sprache“ bestehe nicht. Denjenigen Studierenden, die sich nicht an den universitätsinternen Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache hielten, drohe keine schlechtere Benotung.

Es könne lediglich aus fachlichen Gründen vorkommen, dass in einzelnen Lehrveranstaltungen Texte zu Übungszwecken gendergerecht zu übersetzen seien. Dies könne dann durchaus auch notenrelevant sein. Denn auch in der Berufspraxis gebe es Übersetzungsaufträge, bei denen vom Kunden entsprechende Formulierungen ausdrücklich gewünscht seien.

Es gebe allerdings tatsächlich immer wieder Beschwerden gegen das Gendern an der Uni. „Es gibt Studierende, die das als grundsätzlichen Angriff auf ihre Freiheit sehen“, so Kaindl im Standard.

Wird Uni Wien verlangte Feststellungserklärung abgeben?

Das Ziel der Aktion besteht darin, von höchster universitärer Stelle schriftlich eine gerichtsfeste Zusicherung zu erhalten, dass in wissenschaftlichen Arbeiten und Prüfungen die generischen Formen der deutschen Sprache verwenden werden dürfen, ohne dass dies mit Punktabzügen bestraft wird.

Auf dieses Dokument könnten sich dann Studierende berufen, die wegen Nicht-Genderns vermeintlich oder tatsächlich schlechter benotet wurden.

Wenn sich alles so verhält wie von der Universität behauptet, dann sollte es kein Problem sein, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Anwalt Dr. Ganzger rechnet mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate.

Richard Schneider