Die Stadt und der Kanton Zürich haben die Ausrichtung der Literaturförderung auf deutschsprachige Autoren aufgehoben. Ab sofort können Fördermittel auch für literarische Projekte in beliebigen anderen Sprachen vergeben werden.
Um den regionalen Bezug beizubehalten, wird aber weiterhin ein Wohnsitz der Geförderten in der Stadt beziehungsweise im Kanton Zürich vorausgesetzt.
Stadt und Kanton vergeben einmal jährlich so genannte Werkbeiträge für Literaturprojekte, die im Entstehen begriffen sind. Dafür müssen Textproben von 20 bis 30 Seiten eingereicht werden. Der Eingabetermin ist beim Kanton jeweils am 30. April, bei der Stadt am 1. September. Bisher waren ausschließlich Texte in deutscher Sprache zugelassen.
Mit der Öffnung für andere Sprachen reagieren Stadt und Kanton nach eigenen Worten „auf eine gesellschaftliche Realität und ein Bedürfnis aus der Zürcher Literaturszene“. Denn längst werde in der Region nicht mehr nur deutschsprachige Literatur erschaffen.
Wie bisher werden die Anträge von der städtischen bzw. kantonalen Literaturkommission beurteilt und entschieden. Bei nicht deutschsprachigen Texten sollen zudem Übersetzer und Literaturexperten der jeweiligen Sprachen beigezogen werden.
Richard Schneider