Feierstunde in Paris: 50 Jahre Frankreichseminar für Rechtsreferendare

Feierstunde Frankreichseminar
Feierstunde in der deutschen Botschaft in Paris mit aktuellen Teilnehmern des Frankreichseminars. - Bild: JM NRW

Am Sitz des deutschen Botschafters in Paris wurde am 21. März 2022 feierlich das so genannte Frankreichseminar gewürdigt, das Nordrhein-Westfalen seit 50 Jahren für Rechtsreferendare aus ganz Deutschland durchführt. An dem rund einwöchigen Auslandsaufenthalt nehmen typischerweise 25 künftige Volljuristen teil.

Der deutsche Botschafter Dr. Hans-Dieter Lucas empfing Staatssekretär Dirk Wedel und die Teilnehmer des aktuellen Seminars sowie viele Kooperationspartner der französischen Seite, allen voran Vertreter der Pariser Anwaltskammer (Barreau de Paris) und der an die Kammer angegliederten Pariser Anwaltsschule École de Formation du Barreau (EFB).

Teilnehmer vereint „Liebe zu Frankreich und zur französischen Sprache“

Staatssekretär Dirk Wedel:

Der Zuspruch, den das Frankreichseminar seit 50 Jahren erfährt, ist ungebrochen und zeigt die tiefe Verbundenheit zwischen Frankreich und Deutschland. Nordrhein-Westfalen ist es traditionell ein besonderes Anliegen, den Austausch zwischen den beiden Ländern aktiv zu fördern, insbesondere bei der Ausbildung des juristischen Nachwuchses.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Seminars einen seit jeher ihre Liebe zu Frankreich und zur französischen Sprache sowie ihre hohe Qualifikation. Ich freue mich, dass wir auf diese Weise die Weichen für internationale juristische Karrieren stellen können.

Einführung in französisches Rechtswesen und französische Rechtssprache

Seit 1972 bietet das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen Rechtsreferendaren aus ganz Deutschland zweimal pro Jahr die Möglichkeit, in Paris an einem Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und in die französische Rechtssprache teilzunehmen.

Fester Bestandteil des Seminars sind Besuche bei der dortigen Anwaltskammer, der deutschen Botschaft, französischer Gerichte und hochrangiger Institutionen wie z. B. dem Conseil constitutionnel oder der Cour de Cassation sowie bei international ausgerichteten Anwaltskanzleien. Teilgenommen haben an dem Seminar im Laufe der Zeit weit über 2.000 Referendare.

Ursprünglich Initiative aus dem Jahr 1959

Die Ursprünge des Frankreichseminars reichen weit zurück: Im Oktober 1959 betraute die Justizministerkonferenz das Land Nordrhein-Westfalen damit, federführend für alle anderen Landesjustizverwaltungen Ausbildungsaufenthalte deutscher Referendare bei französischen Ausbildungsstellen zu vermitteln.

Dies geschieht seit 1961, wobei die Aufenthalte bis 1971 durch dreiwöchige Vorbereitungslehrgänge in Zusammenarbeit mit der Universität des Saarlandes vorbereitet wurden. An deren Stelle trat 1972 das Frankreichseminar, das seit Ende der 1990er Jahre auch besuchen kann, wer nicht unmittelbar danach die Wahlstation in Frankreich absolviert.

Frankreich organisiert spiegelbildlich das „Séminaire d’Allemagne“

Das Frankreichseminar wird seit 2018 durch das spiegelbildliche „Séminaire d’Allemagne“ ergänzt, das die Pariser Anwaltsschule (EFB) mit Unterstützung des Ministeriums der Justiz Nordrhein-Westfalen organisiert.

Zweimal im Jahr werden Schüler der Pariser Anwaltsschule in das deutsche Rechtssystem und in die deutsche Rechtssprache eingeführt und besuchen dabei u. a. Gerichte und Anwaltskanzleien in Düsseldorf.

JM NRW