Deutscher Übersetzerfonds schreibt Gastdozenturen für Wintersemester 2023/24 aus

Deutscher Übersetzerfonds
Bild: Deutscher Übersetzerfonds

Noch bis zum 15. März 2023 können Literaturübersetzer sich um Gastdozenturen im Wintersemester 2023/24 bewerben. Diese werden mit einem Stipendium von 10.000 Euro sowie ggf. einer im Einzelfall festzulegenden Reisekostenpauschale gefördert. Darauf weist der Deutsche Übersetzerfonds hin, der in seinem Newsletter schreibt:

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Wer übersetzt, überwindet Grenzen – und sammelt dabei Wissen und Erfahrung an. Mit dem Gastdozenturen-Programm ermöglicht der Deutsche Übersetzerfonds literarischen Übersetzer·innen, ihren Blick auf die Übersetzungskunst in das Lehrangebot deutscher Hochschulen einzubringen. Der Reflexionsraum ist offen:

  • Welche theoretischen Überlegungen können für den Übersetzungsprozess relevant werden?
  • Wie wird eine Übersetzung einem Original gerecht?
  • Welche Aspekte spielen bei den unterschiedlichen literarischen Gattungen oder bei der Neuübersetzung klassischer Texte eine Rolle?
  • Unter welchen Begleitumständen entstehen Übersetzungen?

Kritische Lektüren sind erwünscht, ebenso Methodenfragen und theoretische Ansätze zu diskutieren, die Übersetzungspraxis darzustellen und auszuprobieren.

Angeboten werden sollen Seminare und Übungen im semesterüblichen Umfang (i. d. R. 12-15 Doppelstunden, wöchentlich oder in Blockseminaren, hybrid, digital oder in Präsenz), die als Lehrveranstaltungen in den Vorlesungsverzeichnissen ausgewiesen und in die jeweiligen Studiengänge eingegliedert werden. Sind aufgrund der aktuellen Situation keine Präsenzveranstaltungen möglich, so erklären sich die Gastdozent·innen bereit, das Seminar online abzuhalten, um einen regulären Ablauf des Semesters für die Studierenden zu gewährleisten. Die Auswahl der zu berufenden Gastdozent·innen trifft eine Jury (Tanja Handels, Miryam Schellbach, Georg Witte).

Erneute Bewerbungen von bereits einmal geförderten Übersetzer·innen sind möglich; jedoch mit neuem Lehrangebot oder einem Aufbauseminar – Neuauflagen desselben Lehrangebots an derselben Hochschule können nicht berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden im WS 2023/24 überdies Bewerber·innen, die bereits zweimal als Gastdozent·innen berufen worden sind. Bitte beachten: Die für das WS 2023/24 ausgewählten Gastdozent·innen sind von den DÜF- und Radial-Stipendienausschreibungen vom 15. September 2023 ausgeschlossen.

An dem Programm interessierte Hochschulinstitute und Lehrstühle sind eingeladen, ihr Interesse an einer Kooperation beim Deutschen Übersetzerfonds anzumelden.

Die Ausschreibung richtet sich an Übersetzer·innen mit deutschem Wohnsitz, die ihre Einkünfte überwiegend aus literarischen Tätigkeiten erzielen. Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

  • Biografische Angaben, inkl. Kontaktdaten (max. ½ Seite)
  • Angaben zu Ausgangs- und Zielsprache(n)
  • eine Auflistung der Übersetzungen und anderer Publikationen, ggf. Lehrerfahrung (max. 1 Seite)
  • Motivation, Seminaridee (max. 1 Seite)
  • Zielgruppe (Studierende bestimmter Philologien oder Fachbereiche, literaturwissenschaftliche Studiengänge allgemein, andere Eingrenzungen)
  • Angaben dazu, ob bezüglich einer möglichen Gastdozentur bereits Kontakte zu Universitäten geknüpft wurden (optional); in diesem Fall benötigen wir auch eine kurze Bestätigung des jeweiligen Instituts (formlos per E-Mail an die untengenannte Adresse)
  • eine Auflistung der drei präferierten Partneruniversitäten (optional)

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Der DÜF bietet auf seiner Website unter www.uebersetzerfonds.de ein Online-Bewerbungsformular an, das weitere Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen enthält. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2023.

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