Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) hat auf seiner Sitzung am 19. September 2023 in Brüssel erwartungsgemäß den Antrag Spaniens abgelehnt, die Regionalsprachen Katalanisch, Baskisch und Galicisch in das Sprachenregime der EU aufzunehmen. Die Entscheidung erfolgte nach 45-minütiger Diskussion ohne formale Abstimmung. Für eine Annahme wäre Einstimmigkeit erforderlich gewesen.
Ein Nein liest sich in der Sprache der Eurokraten folgendermaßen (amtliche deutsche Übersetzung des englischen Textes):
Rat der EU
Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 19. September 2023
Wichtigste Ergebnisse
Katalanisch, Baskisch und Galicisch
Der Rat erörterte einen Antrag Spaniens auf Aufnahme von Katalanisch, Baskisch und Galicisch in die Verordnung Nr. 1/1958 zur Regelung der Sprachenfrage der EU.
Der Antrag wurde dem Ratsvorsitz am 17. August 2023 durch ein Schreiben des spanischen Ministers für auswärtige Angelegenheiten, die Europäische Union und Zusammenarbeit übermittelt.
Derzeit wird der Gebrauch von Katalanisch, Baskisch und Galicisch durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Spanien und den einzelnen Organen und Beratungsgremien der EU geregelt.
Der Rat führte einen konstruktiven Austausch und beschloss, die Beratungen über den Antrag Spaniens auf Änderung der Verordnung Nr. 1 fortzusetzen. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ wird mit der Angelegenheit befasst bleiben.
- 2023-08-19: Spanien beantragt, Katalanisch, Baskisch und Galicisch in Sprachenregime der EU aufzunehmen
Richard Schneider