Eines für alle: Justizministerium plant bundesweit einheitliches Gerichtsdolmetschergesetz

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Wie bereits vor einigen Wochen vom ADÜ Nord gemeldet, plant die Bundesregierung im Rahmen eines umfassenden „Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“ auch die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG).

Die Festlegung der Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzern oblag bisher den Ländern. Daher existieren zurzeit 16 verschiedene landesrechtliche Vorschriften.

Über ihr Vorhaben hat die Bundesregierung am 16.05.2019 in Drucksache 19/10388 den Deutschen Bundestag wie folgt informiert:

9. Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscher

Die Standards für die Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sind in den Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Anforderungen sowohl für die persönlichen als auch für die fachlichen Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich. Die einheitlichen Standards müssen festgelegt werden. Dabei könnten hohe Standards durch ein auf Grund der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes neu zu erlassendes Gerichtsdolmetschergesetz festgelegt werden. Eine Abweichung der Länder von diesem Standard wäre dann nicht mehr möglich.

Inhalt der Regelung:

    1. Die Pflichten, denen ein Gerichtsdolmetscher nachkommen muss, namentlich die gewissenhafte und unparteiische Ausführung der Tätigkeit und Verschwiegenheit, sollen gesetzlich festgelegt werden.
    2. Es soll ein bundeseinheitliches, öffentliches Verzeichnis aller beeidigten Dolmetscher geschaffen werden.
    3. Die Zuständigkeit für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung der Dolmetscher und Übersetzer sowie deren persönlichen Voraussetzungen sollen festgelegt werden.
    4. Schließlich sollen fachliche Standards im Sinne des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2004 über die Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer/innen, Dolmetscher/innen und Gebärdendolmetscher/innen normiert werden.

Änderungsbedarf: Änderung des § 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie Schaffung eines Gerichtsdolmetschergesetzes, in dem die Voraussetzungen für die Beeidigung, die persönliche und fachliche Eignung der Dolmetscher geregelt werden.

Die Verfasser des Textes scheinen allerdings nicht ganz auf der Höhe der Zeit zu sein, denn das in der Mitteilung unter Punkt 2 geforderte „bundeseinheitliche, öffentliche Verzeichnis aller beeidigten Dolmetscher“ existiert bereits seit 2010 unter der Adresse www.justiz-dolmetscher.de (auch gerichts-dolmetscher.de und gerichtsdolmetscherverzeichnis.de).

Referentenentwurf verlagert Zuständigkeit auf Oberlandesgerichte

OLG-Bezirke
Die 24 Oberlandesgerichtsbezirke. Größtes Oberlandesgericht ist nach der Zahl der Mitarbeiter (964, davon 211 Richter) und betreuten Einwohner (8,8 Mio.) das seit 200 Jahren bestehende OLG Hamm (Westfalen). – Bild: UEPO.de

Anfang August 2019 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Dabei scheint es sich aber lediglich um eine eilig zusammengeschusterte Diskussionsgrundlage zu handeln. Die Übersetzer, deren Ermächtigung in dem Gesetz ebenfalls zu regeln ist, kommen in dieser Fassung überhaupt nicht vor. (Den Volltext können Sie weiter unten als PDF-Datei herunterladen.)

Nach dem ersten Entwurf soll künftig das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Dolmetscher seinen Wohnsitz hat, für die allgemeine Beeidigung zuständig sein. In den meisten Bundesländern sind dies bislang noch die Landgerichte.

Der Status als allgemein beeidigter Dolmetscher soll automatisch nach fünf Jahren erlöschen, wenn er nicht auf Antrag des Dolmetschers jeweils um weitere fünf Jahre verlängert wird.

Übersetzungsbranche begrüßt Vereinheitlichungsbestrebungen

Die Gesetzgebungsinitiative ist löblich. Eine Vereinheitlichung der sich von Land zu Land unterscheidenden Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung wird von den Berufsverbänden seit Jahrzehnten gefordert.

Leidtragende der Kleinstaaterei waren vor allem die Gerichtsdolmetscher selbst, die bei einem Umzug in ein anderes Bundesland ihre Beeidigung verloren haben oder deren Qualifikation in einem Bundesland ausreichte, in einem anderen hingegen nicht. Bremen besaß von 2007 bis 2014 gar keine entsprechende gesetzliche Regelung.

ADÜ Nord kritisiert: Ansatz ist veraltet, bleibt hinter ISO-Norm zurück

ADÜ NordDennoch regt sich Kritik, denn der Gesetzgeber befindet sich hinsichtlich seiner Kenntnisse zum Justizdolmetschen nicht auf dem neuesten Stand. Der ADÜ Nord gibt zu Bedenken:

Der Haken: Laut obengenannter Ankündigung […] soll zukünftig ein hinter der einschlägigen ISO-Norm zurückbleibender und veralteter Standard gemäß einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2004 gelten. […]

Vergleicht man die Richtlinien des KMK-Beschlusses von 2004 und die zuletzt genannte ISO-Norm, zeigt sich sofort, dass die „alte dt. Richtlinie“ tatsächlich veraltet ist und viele Aspekte, die gerade beim Gerichtsdolmetschen eine herausragende Rolle spielen, zu wenig oder gar nicht berücksichtigt. Als Beispiele sind hier „Kenntnisse der deutschen Rechtssprache“ und „Kenntnisse der beteiligten Rechtssysteme“ zu nennen. Konkret ist es sogar so, dass das einzelne Landesrecht heutzutage schon mehr voraussetzt als das, was die KMK 2004 vorgegeben hat.

Wie es auf der Website des Verbandes heißt, bemüht man sich derzeit um einen justizpolitischen Gedankenaustausch mit Anwalt- und Richterschaft zum Thema Gerichtsdolmetschergesetz. Das Ziel bestehe darin, potente Verbündete für die berechtigten berufs- und justizpolitischen Anliegen der Gerichtsdolmetscher zu finden.

Da der Gesetzgeber betreffend unseren Berufsstand also wieder einmal zu kleine Brötchen backen will, gilt es, eine Gegenposition zu entwickeln und im Rahmen der anstehenden Verbändebeteiligung beim BMJV in Berlin für substanzielle Verbesserungen entsprechend der Bedeutung der Gerichtsdolmetscher*innen für den Rechtsstaat einzutreten.

BDÜ sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf

BDÜ-LogoDr. Thurid Chapman, als Vizepräsidentin im BDÜ-Bundesvorstand zuständig für das Ressort, erklärt dazu:

Der BDÜ begrüßt die Einführung eines bundesweit geltenden Gerichtsdolmetschergesetzes sowie den Entwurf und insbesondere die Festschreibung von Qualifikationskriterien.

Zu verschiedenen Aspekten jedoch fehlen uns entscheidende Aussagen, so beispielsweise zur verpflichtenden Hinzuziehung allgemein beeidigter Dolmetscher bei Gericht. Der BDÜ wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, hier eine Nachbesserung zu erreichen.

Der BDÜ will dazu innerhalb der Frist zur Stellungnahme (bis Anfang Oktober) entsprechende Anregungen und Vorschläge einbringen. Auch weitere Gespräche mit Politikvertretern stehen auf der Agenda des Verbands.

Terminologische Vereinfachung?

Die Gelegenheit ließe sich auch nutzen, um im Gesetzestext terminologisch aufräumen, alte Zöpfe abzuschneiden und für mehr Verständlichkeit zu sorgen. Die bisherige Beeidigung der Dolmetscher und Ermächtigung der Übersetzer könnte man allgemeinverständlich und für beide Gruppen einheitlich als Vereidigung bezeichnen.

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Richard Schneider