Arbeitslosenversicherung jetzt auch für Freiberufler möglich

Für Beiträge unter 40 Euro im Monat können sich Selbständige und Existenzgründer ab 1. Februar 2006 gegen Arbeitslosigkeit versichern. Dafür haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu 1.360 Euro. Mit diesem Aufhänger erschien die Welt am Sonntag in ihrer Ausgabe am 29.01.2006.

Und hier das Wesentliche: Paragraph 28a des Dritten Sozialgesetzbuches, verabschiedet bereits im Dezember 2003, in Kraft getreten am 1.2.2006, enthält die exakten Voraussetzungen für dieses „Versicherungsverhältnis auf Antrag“.

Die Anzahl der Selbständigen ist von 2002 bis 2004 in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um rund 200.000 auf 3,852 Millionen gestiegen, davon sind 1,1 Millionen weiblich. Damit sind elf Prozent der Erwerbstätigen selbständig.

Ausgeschlossen von der Arbeitslosenversicherung sind jedoch Selbständige, die direkt nach dem Abschluss des Studiums (oder der Schulausbildung) eine selbständige Existenz gründen. Wer sich freiwillig versichern will, muss – egal, ob es sich um neue Selbständige oder um Existenzgründer aus den 60er Jahren handelt – in den 24 Monaten vor Beginn der Selbständigkeit mindestens 12 Monate sozialversichert beschäftigt gewesen sein. Neben Selbständigen und früher Sozialversicherten können auch Personen, die außerhalb der EU beschäftigt sind, die Versicherung beanspruchen. Nutznießer können auch Personen sein, die pflegebedürftige Angehörige mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen.

Bei der Beurteilung der Höhe des Arbeitslosengeldes unterscheiden die Arbeitsagenturen vier Stufen von „Ohne Ausbildung“ bis „Hochschulbildung“. Es ist klar, dass nur die Einstufung mit dem Abschluss „Hochschulbildung“ zur oben genannten höchsten Stufe des Arbeitslosengeldes berechtigt.

Wer vor dem 1. Februar 2006 selbstständig war, hat bis zum 31. Dezember 2006 Bedenkzeit, ansonsten muss die freiwillige Weiterversicherung binnen eines Monats nach Existenzgründung oder
Aufnahme eines Auslandsjobs oder dem Beginn der Angehörigenpflege beantragt werden.

[Text: Monika Schofeld, Eyke Szabó. Quelle: Informationsbrief 1/2006 des VÜD.]