U-Boot-Affäre: Anklage wegen versuchten Landesverrats gegen Übersetzerin Michaela T.

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Bild: BGH

In der U-Boot-Affäre ist inzwischen Anklage gegen die immer noch in Untersuchungshaft sitzende Übersetzerin Michaela T. erhoben worden. Die Bundesanwaltschaft gab gestern folgende Pressemitteilung heraus:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 22. November 2004 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz gegen die ehemalige deutsche, nun amerikanische Staatsangehörige Michaela T. wegen versuchten Landesverrats erhoben.

In der inzwischen zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt festgestellt:

Die 43 Jahre alte Angeschuldigte lebt in Kanada und ist dort als freie Übersetzerin tätig. In dieser Funktion bekam sie von einer Firma den Auftrag, deutsche geheime militärische Unterlagen zu übersetzen. Nachdem es mit ihrem Auftraggeber zu Zahlungsproblemen gekommen war, entschloss sie sich, die Unterlagen an den Nachrichtendienst eines Nicht-NATO-Staates zu verkaufen.

Die kanadischen Behörden erhielten hiervon Kenntnis. Sie setzten einen Verdeckten Ermittler ein, der gegenüber der Angeschuldigten vorgab, Mitarbeiter des kontaktierten Nachrichtendienstes zu sein. Bei insgesamt zwei Treffen überließ sie diesem die geheimen militärischen Unterlagen. Die Übergabe an den Nachrichtendienst des Nicht-NATO-Staates konnte dadurch verhindert werden.

Nach sachverständiger Einschätzung enthalten die Unterlagen ein Staatsgeheimnis, dessen Verrat an einen fremden Nachrichtendienst die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt hätte.

Die Angeschuldigte konnte im September 2004 in Deutschland festgenommen werden. Sie befindet sich seit dem in Untersuchungshaft.

In der Süddeutschen Zeitung ist am 27.11.2004 ein Artikel von Hans Leyendecker dazu erschienen, in dem die von der Bundesanwaltschaft nur angedeuteten Umstände beim Namen genannt werden.

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Richard Schneider