Das Landgericht Frankfurt hat heute den wegen zahlreicher Verstöße gegen das Ausländergesetz angeklagten 49-jährigen Arabisch-Dolmetscher zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Eigentlich müsste damit auch ein Entzug der allgemeinen Ermächtigung/Beeidigung und ein Ausschluss aus dem Berufsverband verbunden sein. Meist geschieht dies offenbar jedoch nicht, da die zuständigen Gremien über strafrechtliche Verurteilungen nicht informiert werden.
Drahtzieher der Machenschaften war in diesem Fall der mitangeklagte Rechtsanwalt (39). Er erhielt elf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 33.000 Euro (330 Tagessätze). Zusätzlich muss er sich nun auch vor einem Disziplinargericht verantworten. Weil seine Strafe unter einem Jahr blieb, gilt ein Entzug der Anwaltszulassung jedoch als unwahrscheinlich.
Beide hatten gestanden, zwischen 2000 und 2004 in Dutzenden von Fällen falsche Erklärungen abgegeben zu haben, um Ausländern in Deutschland illegal eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu verschaffen. Zu diesem Zweck wurden auch Scheinehen arrangiert. Der Anwalt kassierte für seine Dienste pro Fall zwischen 50 und 700 Euro, von denen ein Teil auch an den Dolmetscher floss.
Link zum Thema im Übersetzerportal:
14.10.2008: Frankfurt: Betrügerischer Dolmetscher angeklagt
[Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-10-21.]