Häusliches Arbeitszimmer wieder absetzbar

Im Jahr 2010 gibt es verschiedene Steueränderungen. Beispielsweise wurden die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige sowie die private und gesetzliche Krankenversicherung neu geregelt. Außerdem sind häusliche Arbeitszimmer für Selbstständige wieder steuerlich absetzbar. Bis zu 1250 Euro können geltend gemacht werden, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, so lautet es in einem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 01.01.2007. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, das bislang geltende Steuerrecht verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und sei somit verfassungswidrig.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: tagesschau.de, bdue.de.]