EU stärkt Rechte von Verbrechensopfern

Wer im europäischen Ausland bestohlen oder überfallen wird, soll zukünftig praktische Hilfe und erhalten und schneller entschädigt werden. Schließlich haben alle Opfer überall dieselben Bedürfnisse: Achtung und würdige Behandlung, Schutz und Unterstützung sowie Zugang zur Justiz, Schadensersatz und Wiedergutmachung.

Vergangenen Mittwoch, am 18. Mai 2011, präsentierte die EU-Justizkommissarin Viviane Reding (Bild) in Brüssel ihren Gesetzesvorschlag zum verbesserten Schutz von Verbrechensopfern. Diese sollen künftig im EU-Ausland, wie mutmaßliche Täter, das Recht auf einen Dolmetscher oder auf Übersetzungen von Akten haben. Außerdem fordert Reding, dass die Opfer über Ermittlungsschritte oder eine Anklageerhebung informiert werden. Wenn das Opfer an einem Prozess teilnehmen will, sollen die Reisekosten übernommen werden. Polizisten sollen besser geschult werden, damit die Betroffenen, die der jeweiligen Sprache nicht mächtig sein, über die Situation und ihre Rechte auf dem Laufenden gehalten werden. Eine gute Betreuung durch die Polizei soll dafür sorgen, dass es nicht zu Sprachverwirrungen und Frust kommt. Vorgesehen sind EU-weite Mindeststandards für alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. „Diese Menschen dürfen nicht ein zweites Mal zu Opfern werden“, erklärte die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. Der Entwurf gilt sowohl bei Verbrechen als auch bei Unfällen. Ziel der Richtlinie soll es sein, dass sich die Menschen überall in der Europäischen Union auf eine respektvolle und würdige Behandlung sowie auf grundlegende Rechte verlassen und diese in Anspruch nehmen können. Sie sollen in die Justiz vertrauen. Dem Vorschlag müssen noch der EU-Ministerrat und das Europaparlament zustimmen.

Zudem strebt die EU-Behörde einen einheitlichen Opferschutz an. Reding nannte Großbritannien als leuchtendes Vorbild. Mit dem „Victim Support System“ sei ein starker Schutz für die Opfer von Straftaten gewährt. Besonders schlecht sei die Lage hingegen in Spanien. Reding sprach sich ferner dafür aus, dass Stalking-Opfer in der gesamten EU vor den Nachstellungen ihrer Verfolger geschützt werden. Das betrifft insbesondere Frauen, die von ihrem Ehemann oder Partner belästigt werden, aber auch Opfer von Überfällen. Wenn sie innerhalb der EU umziehen, sollen gerichtliche Anordnungen zu ihrem Schutz (wie beispielsweise Besuchsverbot oder Meldepflicht) auch auf das europäische Ausland übertragen werden.

Nach Angaben der EU-Kommission werden jährlich schätzungsweise 75 Millionen Menschen Opfer eines Verbrechens in der EU. Dies entspricht 15 Prozent der Bevölkerung. Oftmals seien Bürger bei Auslandsreisen betroffen. Die Folgekosten in der EU beliefen sich auf 233 Milliarden Euro pro Jahr.

Unter den Mitgliedsstaaten ist die konkrete Umsetzung der Maßnahmen umstritten, da die Anordnung in einigen Ländern Teil des Zivilrechts, in anderen hingegen Teil des Strafrechts ist. Trotz allem gab sich Reding zuversichtlich: „Die Mitgliedsstaaten werden ihre Blockadehaltung aufgeben.“

[Text: Jessica Antosik. Quellen: ec.europa.eu; focus.de, 18.05.2011; berlinonline.de, 19.05.2011. Bild: wikipedia.de.]