Gehörlose, gebärdensprachorientierte Menschen, die zumeist früh ertaubt sind, benötigen die Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers, wohingegen lautsprachlich orientierte Hörbehinderte, die spät ertaubt oder schwerhörig sind, auf einen Schriftdolmetscher angewiesen sind.
Letztere schreiben das gesprochene Wort (Lautsprache) simultan am Laptop in Text (Schriftsprache) zum Mitlesen mit. Entweder notieren Schriftdolmetscher das gesprochene Wort wortwörtlich oder analysieren es und fassen es möglichst schnell zusammen, um dem Hörgeschädigten so zu ermöglichen, Reden oder Vorträgen durch Mitlesen zu folgen. Heutzutage wird für das Mitschreiben beim Schriftdolmetschen fast ausschließlich die Computertechnik eingesetzt, die den mitgeschriebenen Text fortlaufend auf einem Bildschirm darbietet oder auf eine Leinwand projiziert. Eine wichtige Rolle spielt hier natürlich der Echtzeitcharakter, der es den Hörgeschädigten ermöglicht, aktiv an Diskussionen teilzunehmen und eventuell Rückfragen zu stellen.
Aufgrund des demographischen Wandels wird sich die Anzahl der hochgradig schwerhörigen Menschen erhöhen. In Deutschland leben etwa 1,2 Millionen hochgradig und an Taubheit grenzende schwerhörige Menschen. Laut Statistischem Jahrbuch 2008 sind davon mindestens 300.000 Menschen als Schwerbehinderte anerkannt. Doch schon jetzt gibt es viel zu wenige ausgebildete und zertifizierte Schriftdolmetscher in Deutschland, die hörgeschädigte Menschen unterstützen, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben sicherzustellen.
Weitere Informationen zum Schriftdolmetschen im Allgemeinen, zur Qualifizierung zum Schriftdolmetscher, zur Gesetzeslage sowie zum Berufsethos finden Sie auf der Website des Deutschen Schwerhörigenbunds (DSB), des Bundesverbands der Schriftdolmetscher Deutschlands (BSD) und des Bundesverbands der Schriftdolmetscher und Kommunikationshelfer (BdSK).
[Text: Jessica Antosik. Quelle: schwerhoerigen-netz.de.]