Sachsen: Landesschülerrat rügt Losverfahren bei Fremdsprachen

Der Landesschülerrat verurteilt das in Sachsen praktizierte Losverfahren bei Fremdsprachen. Auf diese Weise wird bei zu vielen Bewerbern per Los entschieden, wer welche Fremdsprache ab der sechsten Schulklasse belegt und wer nicht. Die Wahl der zweiten Fremdsprache wird also immer mehr zur Zitterpartie in Sachsen.

Der Vorsitzende des Landeschülerrates, Konrad Degen, sieht die Rechte der Schüler bei diesem Verfahren in Gefahr: „Wenn die Planungsinteressen höher liegen als die Wahlfreiheit von Schülern, dann steuern wir bei der Problemlösung in eine falsche Richtung.“ Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2011 erklärte die Zwangsbelegung für rechtswidrig, sprach allerdings kein Grundsatzurteil zum Losverfahren aus. Im vergangenen Schuljahr mussten über 20 Schulen dieses Verfahren durchführen. „Einzelne Schüler dürfen nicht für eine fehlerhafte Planung und mangelnde Neueinstellungen büßen. Der Bildungserfolg sei unmittelbar mit der Lernmotivation der Schüler verknüpft. Mit diesen Maßnahmen wird dies deutlich untergraben und der Erfolg der Schülerinnen und Schüler sichtbar gefährdet“, so Degen.

Im Jahr 2011 hatten zwei Schüler eines Dresdner Gymnasiums per Eilverfahren ihre Teilnahme am Französischunterricht erstritten. Nach dem Willen der Schule sollten sie Russisch lernen, weil es angeblich zu wenige Plätze für Französisch gab. Die Richter bestätigten zwar die Auffassung der Schulbehörde, dass kein Rechtsanspruch auf Unterricht in einer bestimmten Fremdsprache besteht. Das sei aber nur dann der Fall, wenn der gewünschte Unterricht in dieser Schule überhaupt nicht angeboten wird.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: lsr-sachsen.de, 10.08.2012; bild.de, 10.08.2012; news4teachers.de, 16.08.2012.]