„Die Herstellerin oder der Hersteller, die Importeurin oder der Importeur, die Verkäuferin oder der Verkäufer muss die mit der Bewilligung verbundenen Bedingungen und Auflagen der Tierhalterin oder dem Tierhalter spätestens bei Auftragsannahme schriftlich bekanntgeben.“ So liest sich Artikel 84, Absatz 1, der schweizerischen Tierschutzverordnung. Und so lesen sich alle Gesetze, die in den letzten Jahren in den deutschsprachigen Ländern verabschiedet wurden – auch die Dolmetschergesetze (siehe Link weiter unten).
Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) berichtet darüber, dass die drei größten Sprachgruppen in der Schweiz die gesetzliche Vorgabe, Frauen immer ausdrücklich zu nennen, wenn sie mitgemeint sind, völlig unterschiedlich behandeln. Die Universität Genf untersuche dieses Phänomen zurzeit in einem Forschungsprojekt. Die Zeitung schreibt:
Während die Romands und die Italienischsprachigen nichts Anstössiges an einem männlich formulierten Text* erkennen, ist die «geschlechtergerechte» Sprache für die Deutschschweizer Behörden zur absoluten Pflicht geworden und wird mit Deutschschweizer Härte durchgesetzt. […]
*Mit „männlich formulierter Text“ meint die Zeitung die seit Jahrhunderten übliche geschlechtsneutrale Formulierung mit dem generischen Maskulinum.
Zwar gebe es seit 2010 ein Sprachengesetz, das die Bundesbehörden zu „geschlechtergerechten“ Formulierungen anhalte. Dies werde aber nur von den Deutschschweizern konsequent umgesetzt:
Die französischen und italienischen Sprachdienste des Bundes dagegen sehen das Ganze unverkrampft und benutzen die weibliche Form, wenn es gerade passt oder sich aufdrängt. Bei den Bundeserlassen beschränkt man sich auf die männliche Form.
Die Zeitung erklärt sich die Unterschiede so:
Romands und Italienischsprachige, die als Sprachminderheiten ohnehin feinfühlig auf die Dominanz der Deutschschweizer reagieren, pochen auf ihre kulturelle Eigenständigkeit – und darauf, ihre eigene Sprache nicht mit jener der Deutschschweizer mit ihrem Hang zur politischen Korrektheit messen lassen zu müssen.
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website der NZZ unter der Überschrift „Geschlechtergerechte Sprache: Widerstand gegen die deutsche Sprachpolizei“ lesen.
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[Text: Richard Schneider. Quelle: NZZ, 2015-08-04. Bild: swisshippo / Fotolia.]