CDU-Parteitag einmütig für Aufnahme der deutschen Sprache in Grundgesetz – Kanzlerin dagegen

Angela Merkel
Angela Merkel

Auf dem CDU-Parteitag im Dezember 2016 in Essen hat die Jugendorganisation der Partei, die Junge Union (JU), einen Antrag eingebracht, in dem gefordert wird, Artikel 22 des Grundgesetzes um folgenden Punkt zu erweitern: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“ Die Parteitagsdelegierten stimmten diesem Antrag einmütig zu, wie es in Presseberichten heißt.

Allerdings war dies auch schon zuvor seit vielen Jahren „Beschlusslage der CDU“. Die Bundestagsfraktion hat aber nie auch nur versucht, diesen Vorschlag im Parlament einzubringen.

Die CDU-Fraktion weiß, dass für diese Verfassungsänderung die Zustimmung anderer Fraktionen erforderlich wäre und diese erkennbar nicht vorhanden ist. Erforderlich wären die Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

Die Parteivorsitzende und Kanzlerin ignoriert den Parteitagsbeschluss beharrlich und unterstützt die Forderung der Parteimitglieder nicht. Ihre Mitwirkung an einer Verfassungsänderung wäre zwar gar nicht erforderlich, aber sie könnte – wenn sie wollte – moralische Unterstützung leisten.

Grundgesetz im internationalen Vergleich Sonderfall unter den Verfassungen

Dass die deutsche Verfassung keine Aussage zur Landessprache macht, ist im internationalen Vergleich ein Sonderfall, auch wenn es weitere Beispiele wie die Verfassung der USA gibt.

Es mangelt nicht an außerparlamentarischen Initiativen, diesen Geburtsfehler des Grundgesetzes zu korrigieren. Nach Meinungsumfragen unterstützt eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung diese Forderung, die sich gut begründen lässt. Stichhaltige Argumente dagegen gibt es nicht.

Die Aufnahme der deutschen Sprache böte zudem die Möglichkeit, gleichzeitig auch Minderheitensprachen und der Gebärdensprache Verfassungsrang einzuräumen.

Und so bleibt das merkwürdig abwehrende Verhalten der Politiker in dieser Streitfrage ein weiterer Beleg für das gespaltene Verhältnis der Deutschen zu ihrer Sprache – sie benutzen sie, aber sie lieben sie nicht.

Deutsche und französische Verfassung im Vergleich

Art. 22 des Grundgesetzes lautet zurzeit:

(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Hier sollte als Absatz (3) der Satz “Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.” eingefügt werden, so die Forderung des CDU-Parteitags.

Wie die Landesprache(n) normalerweise und in den meisten Verfassungen der Welt festgelegt werden, zeigt beispielhaft Artikel 2 der französischen Verfassung:

La langue de la République est le français.
L’emblème national est le drapeau tricolore, bleu, blanc, rouge.
L’hymne national est la Marseillaise.
La devise de la République est Liberté, Égalité, Fraternité.
Son principe est : gouvernement du peuple, par le peuple et pour le peuple.

Das Französische ist seit 1539 durch eine Verordnung des Königs François Ier Amtssprache in Frankreich und löste das vom Volk nicht beherrschte Latein als Sprache der Gerichte und Kanzleien ab.

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[Text: Richard Schneider. Quelle: Stuttgarter Nachrichten, Merkur, Bonner Generalanzeiger, 2016-12-07. Bild: Laurence Chaperon / CDU.]

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