AIIC beklagt fehlende Mindeststandards beim Dolmetschen in Asylverfahren

AIIC-LogoDie Association Internationale des Interprètes de Conférence (AIIC), Region Deutschland, hat zum Jahresende folgende Pressemitteilung herausgegeben, in der Vorschläge zur Behebung der Missstände beim Dolmetschen in Asylverfahren gemacht werden:

Fehlende Standards der Verdolmetschung in Asylverfahren

Seit dem Sommer 2015 und der Ankunft großer Zahlen von Flüchtlingen in Deutschland sind Dolmetscher für Sprachen aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika verstärkt nachgefragt. Die Anzahl von professionellen Dolmetschern für diese Sprachen ist zu gering, um den Bedarf decken zu können, was sich erheblich auf die Qualität der sprachlichen Vermittlung in den Asylverfahren auswirkt.

Eignung und Qualifikation der Dolmetscher wird nicht geprüft

Zu einem großen Teil setzen Bundes- und Landesbehörden Menschen mit außereuropäischen Sprachkenntnissen ohne Nachweis der Eignung, der Qualifikation oder des Niveaus der jeweiligen Sprachkenntnisse (Deutsch bzw. der Fremdsprache) in den asylrechtlichen Anhörungen als „Dolmetscher“ ein.

Der Vergleich zu den strengeren Anforderungen für Gerichtsdolmetscher – die für die meisten Sprachen eine professionelle Ausbildung bzw. langjährige Erfahrung als Nachweis der Sprachkenntnisse und eine Vereidigung vorsehen – zeigt, dass professionelle Standards normalerweise vor Rechtsinstanzen zwingend vorausgesetzt werden.

Anforderungen an professionelle Dolmetscher

Die Anforderungen an professionelle Dolmetscher umfassen neben einer erfolgreich absolvierten Ausbildung an einer der anerkannten Ausbildungsstätten die Beherrschung der Ziel- und Ausgangssprache, interkulturelle Kompetenz und Dolmetschtechniken zur korrekten Übertragung des Gesagten und Gemeinten von der Ausgangs- in die Zielsprache.

Und eine professionelle Haltung: Dolmetscher übertragen das gesprochene Wort gewissenhaft, genau und neutral, behandeln alle Gesprächsinhalte und Informationen über die Gesprächsführung streng vertraulich, geben keine Kommentare oder Wertungen ab und bereiten sich auf jeden Termin sorgfältig vor. Auch beherrschen professionelle Dolmetscher Techniken der Abgrenzung und des Stressmanagements. Im Ergebnis ermöglichen professionelle Dolmetscher die reibungslose Verständigung auch in sensiblen Situationen.

Die mündliche Verständigung ist ein Schlüsselfaktor für den rechtskonformen und fairen Umgang mit geflüchteten Menschen, die ihr persönliches Schicksal in den seltensten Fällen behördlich dokumentiert vorlegen können, sondern individuell schildern müssen. Die persönliche Anhörung des Asylbewerbers – und damit auch die als Dolmetscher eingesetzten Personen – nehmen im Ablauf des Asylverfahrens eine zentrale Stellung ein.

Qualitätsverbesserung durch Mindeststandards

Um die Qualität der Verdolmetschungen in den Asylverfahren grundsätzlich zu verbessern, fordert die AIIC Region Deutschland die beteiligten Behörden auf, für Mindeststandards zu sorgen:

  • Solange nicht genügend professionell ausgebildete Dolmetscher für die benötigten Sprachen zur Verfügung stehen, müssen die sprachliche Qualität, die Neutralität und das Verhalten der als Dolmetscher eingesetzten Personen für die Behörden auf Bundes- und Landesebene zum Gegenstand der internen Qualitätssicherung werden.
  • Ansätze dazu sind die Fortbildung des Behördenpersonals (Anhörer und/oder Entscheider) zum Arbeiten mit Dolmetschern sowie die Fort- und Weiterbildung von Laien-Dolmetschern.
  • Zur grundsätzlichen Qualitätssicherung auf Behördenebene sollten die flächendeckende Einsetzung von Dolmetsch-Mentoren, Qualitätskontrollen der geleisteten Verdolmetschungen und die Einführung von Sprachtests für Deutsch und Fremdsprachen vor dem Einsatz in den Verfahren beitragen.
  • Auch die Einführung einheitlicher Transkriptionsweisen für Personennamen aus den Sprachen der Herkunftsländer (aktuell meist Arabisch, Kurdisch, Paschtu, Farsi, Dari und Tigrinya) gehören zu grundsätzlich wichtigen Schritten der Qualitätssicherung, ebenso wie die Erstellung von Glossaren für die Bezeichnung von politischen Einrichtungen und Institutionen (Verwaltung, Armee, Polizei, Sicherheitsbehörden) und bewaffneten Gruppen (Milizen, Rebellengruppen, etc.) in den Herkunftsländern.
  • Ebenso wichtig ist sicherzustellen, dass die deutschen juristischen Fachtermini im Asylverfahren korrekt gedolmetscht werden. Grundsätzlich gelten die Überlegungen auch für die in Einzelfällen gebotene Verfügbarkeit von professionellen Gebärdensprachendolmetschern in den Anhörungen der Asylverfahren.

AIIC unterstützt Fortbildungsinitiativen in Nordrhein-Westfalen und Berlin

Die AIIC-Region Deutschland unterstützt bereits in der Region Köln-Bonn und Berlin Initiativen von professionellen Dolmetschern, die diese Qualitätsstandards vermitteln und für die Rolle der Dolmetscher sensibilisieren.

Mittel- und langfristig ist es das Ziel, neben der Angleichung der Vergütung an die Sätze im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), vor allem die Professionalisierung von Dolmetschern in Asylverfahren und im Flüchtlingswesen zu erreichen. Damit verbunden sind auch ein Gewinn an Effizienz in den Verfahren sowie die Minderung der erheblichen psychischen Belastungen von Anhörern und Antragstellern.

Über die AIIC

Die Association Internationale des Interprètes de Conférence (AIIC) ist der internationale Verband der Konferenzdolmetscher. Sie vertritt über 3.000 Mitglieder in 100 Ländern. Seit ihrer Gründung 1953 sichert die AIIC eine verbindliche Qualität im Konferenzdolmetschen. Der Verband setzt Standards in den Arbeitsbedingungen und garantiert für Professionalität und höchste Qualifikation seiner Mitglieder. Die AIIC ist anerkannte Verhandlungspartnerin vieler internationaler Organisationen und ihrer Sprachendienste. Hauptsitz des Verbands ist Genf. Die AIIC-Region Deutschland ist die Interessensvertretung der rund 300 in Deutschland ansässigen AIIC-Mitglieder.

www.aiic.de

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[Text: AIIC Region Deutschland. Quelle: Pressemitteilung AIIC, 2016-12-16. Bild: AIIC.]