Ausgabe 2018 erschienen: Per N. Döhler hat Umsatzsteuer-Leitfaden für Übersetzer aktualisiert

Triacom-UmsatzsteuerleitfadenPer N. Döhler von Triacom hat seinen erstmals 2003 herausgegebenen Leitfaden zur „Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern“ auf den neuesten Stand gebracht und in der Version 2018 (1) veröffentlicht. In der Einleitung heißt es:

Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Regeln dafür sind jedoch nicht immer einleuchtend. So gelten für die Arbeit für Kunden im Ausland verschiedene Sonderregelungen, getrennt nach Unternehmen/Privatkunden und getrennt nach EU/Nicht‐EU.

Leider sind viele Steuerberater und Finanzbeamte mit der speziellen Problematik bei Übersetzern und Dolmetschern nicht vertraut; sogar das Bundeszentralamt gibt manchmal widersprüchliche Auskünfte. Daher haben wir diesen Leitfaden erstellt.

Der Text kann keine eingehende Beschäftigung mit dem Umsatzsteuerrecht ersetzen. Es wurden nur Aspekte
aufgenommen, die für Übersetzer und Dolmetscher besondere Bedeutung haben.

Die Änderungen seit der letzten Ausgabe sind dunkelrot markiert. Es hat seit 2016 jedoch nur wenige Änderungen gegeben. Für das Jahr 2018 (Umsatzsteuererklärung 2019 abzugeben) gibt es dann ein ganz neues Formular, das zwar inhaltlich kaum Neues bringt, aber anders aufgebaut ist. Alle Formulare sind im neuen Anhang abgedruckt.

Sämtliche Angaben werden nach bestem Wissen gegeben und beruhen auf eigener Erfahrung und zahlreichen fachkundigen Erklärungen, die wir im Laufe der Zeit gelesen oder erhalten haben. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Die Angaben stellen keine steuerliche Beratung dar.

Weiterführender Link

Der Leitfaden kann als 37-seitige PDF-Datei unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

[Text: Richard Schneider. Quelle: Mitteilung in verschiedenen Online-Foren, 2017-10. Bild: Triacom.]