Mehr Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Attraktive Kundengruppe für ermächtigte Übersetzer

Symbolbild Statistik
Dr. Thea Döhler hat in einem Beitrag Statistiken zum deutschen Übersetzungsmarkt zusammengetragen und ausgewertet. - Bild: Geralt / Pixabay

Gute Nachrichten für gerichtlich ermächtigte Übersetzer: Die Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nimmt weiter stark zu, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen.

Für Übersetzer ist diese private Kundengruppe überdurchschnittlich attraktiv, weil die Zahl der zu übersetzende Seiten im Vergleich zu „normalen“ Privatkunden oft sehr hoch ist. Bei Ärzten, die in Deutschland arbeiten möchten, kommen stets mehrere Dutzend und nicht selten mehr als 50 Seiten zusammen, weil neben den Abschluss- und Arbeitszeugnissen auch die Studienpläne der ausländischen Universitäten zu übersetzen sind.

Alle Übersetzungen in diesem Zusammenhang müssen zwingend von Übersetzern durchgeführt werden, die gerichtlich vereidigt und somit zur Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzungen ermächtigt sind.

2017 wurden 14 % mehr ausländische Abschlüsse anerkannt

Im Jahr 2017 wurden bundesweit 21.800 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Das ist ein Zuwachs von knapp 14 % gegenüber dem Vorjahr (19.200).

13.600 Anträge wurden 2017 als vollständig gleichwertig, 8.200 Anträge als eingeschränkt gleichwertig im Vergleich zu deutschen Abschlüssen eingestuft. 930 Anträge wurden von den Bewerbern zurückgezogen und 470 von den Ämtern negativ beschieden.

EU-intern: minus 11 % – Übriges Europa und außereuropäisches Ausland: plus 31-36 %

Während die Anerkennungsverfahren von in der Europäischen Union erworbenen Abschlüssen gegenüber dem Vorjahr um 11 % gesunken sind, erhöhten sich die Verfahren für Berufsabschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland um 31 % und aus dem außereuropäischen Ausland sogar um 36 %.

Zahlenmäßig wichtigste Länder: Syrien und Ex-Jugoslawien

Am häufigsten wurden Anträge von Personen bearbeitet, die ihre Ausbildung in Syrien (3.600) abgeschlossen haben. Ihre Zahl hat gegenüber dem Vorjahr um 80 % zugenommen. Dahinter folgen Anerkennungsverfahren zu Abschlüssen aus Bosnien-Herzegowina (3.100, +41 %) und Serbien (2.400, +56 %).

Wichtigste Berufsgruppen kommen aus Gesundheitswesen

Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen wie in den Vorjahren medizinische Gesundheitsberufe. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 23.500 der im Jahr 2017 bearbeiteten Verfahren. Darunter bezogen sich 10.700 Anerkennungsverfahren auf Gesundheits- und Krankenpfleger, 8.000 auf Ärzte und 1.100 auf Physiotherapeuten.

Um dem Mangel an Ärzten und Pflegepersonal entgegenzuwirken, werden diese seit einigen Jahren gezielt im Ausland angeworben. Inzwischen gibt es Arbeitsvermittler, die sich darauf spezialisiert haben.

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz regelt Anerkennung

Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage von § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Das BQFG regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen.

Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen während des Jahres 2017 rund 31.100 Anerkennungsverfahren, darunter 25.000 Neuanträge. Das waren gut 14 % mehr bearbeitete Anerkennungsverfahren als im Jahr 2016 (27.300). Zu 8.000 dieser laufenden Anträge war Ende 2017 noch keine Entscheidung gefallen.

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[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Destatis, 2018-08-18. Bild: geralt / Pixabay, gemeinfrei.]