ADÜ Nord: Infoblatt 3/2018 thematisiert DIN 18587 Posteditieren, Brauchbarkeit von DeepL und Situation der Vereidigten

Infoblatt 3/2018

Der ADÜ Nord hat soeben die Ausgabe 3/2018 seiner Mitgliederzeitschrift Infoblatt herausgebracht. Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:

  • Ilona Wallberg: „Postediting besser geregelt“. Zur neuen Norm DIN ISO 18587 „Übersetzungsdienstleistungen, Posteditieren maschinell erstellter Übersetzungen, Anforderungen“, die Auftraggeber und Auftragnehmer beim Postediting von Übersetzungen unterstützen soll.
  • Andrea Bernard: „DeepL – Der Schein trügt“. Gerade unter der glatten Oberfläche finden sich bei DeepL genauso schlimme Fehler wie bei der Konkurrenz, meint die Autorin.
  • Georgia Mais: „Maschinelle Übersetzung und DeepL – eine Übersicht“ – Schon heute wird ein großer Teil der Übersetzungen maschinell angefertigt, es wird jedoch auch immer mehr übersetzt. Die MÜ-Systeme sind immer leistungsfähiger geworden, allerdings erreicht die Qualität der Übersetzung noch nicht die eines Humanübersetzers. Für Übersetzer wird es darauf ankommen, sich zu informieren und weiterzubilden, die technischen Fortschritte im richtigen Maß zu nutzen, aber sich auch nicht ausnutzen zu lassen und sich der eigenen Kompetenzen und Leistungen bewusst zu sein.
  • Jörg Schmidt: „Wo kein Kläger, da kein Richter – und kein Fortschritt! Aus der Arbeit des Referenten für Vereidigtenangelegenheiten“. Verbesserungen der Arbeitssituation und Honorierung können in absehbarer Zeit nur über den Rechtsweg und nur gemeinsam von betroffenen Kolleg/innen und unterstützenden Berufsverbänden erkämpft werden.

Infoblatt-Redakteurin Annika Kunstmann reißt diese Themen in ihrem Vorwort an:

Postediting ist ein Wort, das in den vergangenen Jahren bei vielen Übersetzer/innen Unmut ausgelöst hat. Nicht zu Unrecht, denn schließlich steckte die maschinelle Übersetzung noch in den Kinderschuhen. Der frühe Google Übersetzer sorgte auf so mancher Party für große Erheiterung. Doch diese Zeiten sind vorbei. Die neuesten Tools, wie z. B. DeepL, haben die maschinelle Übersetzungen fast schon salonfähig gemacht.

So erklärte mir neulich eine Anwältin in einem Hamburger Notariat, dass sie weitaus weniger Übersetzungsbedarf hätte, seit es DeepL gäbe. Für Diskussionen blieb mir damals leider keine Zeit, aber die Thematik ließ mich nicht los, und so wird sich diese Ausgabe noch einmal mit dem Thema MÜ – und damit verbunden auch mit dem Postediting – auseinandersetzen.

So ein Ärgernis! Was für ein Jammer! Beschweren können sich alle stets gut, vor allem über zu geringe Bezahlung, zu wenig Respekt gegenüber dem Berufsstand, lächerliche Abrechnungsstreitigkeiten etc. Jedoch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn sich etwas ändern soll, dann müssen wir über unsere langen Reihen von Wörterbüchern springen und die Dinge in die Hand nehmen. Uns beschweren, und zwar öffentlich und an den richtigen Stellen. Jörg Schmidt, unser Referent für Vereidigtenangelegenheiten, bereitet nun schon seit Jahren den Weg dafür. Und es hat sich gelohnt, die Lawine kommt so langsam ins Rollen.

Weiterführender Link

Die aktuelle und frühere Ausgaben des Infoblatts können auf der Website des ADÜ Nord unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden:

[Text: Richard Schneider. Bild: UEPO.de.]