DIN lehnt Übernahme der ISO-Norm „Legal translation – Requirements“ ab

Sanierung DIN-Gebäude
Das rund 50 Jahre alte Verwaltungsgebäude des Deutschen Instituts für Normung in der Berliner Burggrafenstraße wird derzeit saniert und umgebaut. Ab 2021 soll es sich in der hier dargestellten Form präsentieren. - Bild: DIN

Im April hat die ISO (International Organization for Standardization) eine neue Norm für Übersetzungsdienstleistungen veröffentlicht: ISO 20771:2020 „Legal translation – Requirements“.

Allerdings lief es diesmal anders als bei der Veröffentlichung der ISO 17100:2015 „Übersetzungsdienstleistungen – Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen“ (die in diesem Jahr zur Aktualisierung ansteht). Normalerweise wird eine ISO-Norm von den einzelnen Mitgliedsländern mitverfasst, unterstützt, später in die jeweilige Landessprache übersetzt und im Idealfall auch in das landeseigene Normenwerk aufgenommen.

Bei der ISO 20771 hat Deutschland, vertreten durch den zuständigen DIN-Normenausschuss, zusammen mit einigen anderen ISO-Mitgliedsländern immer wieder auf die im Normenentwurf enthaltenen Unstimmigkeiten oder gar Konflikte gegenüber der bestehenden Praxis und den gesetzlichen Vorgaben hingewiesen. Letztendlich hat man sich entschlossen, bei der finalen Abstimmung gegen diese Norm zu stimmen.

Von Anfang an stand die Notwendigkeit dieser Norm in Zweifel. Nur zwei Beispiele:

  1. Bei Weiterverfolgung der bisherigen Praxis, einzelne Normen für einzelne Fachgebiete herauszugeben, würde eine Notwendigkeit von Mehrfachzertifizierungen/Rezertifizierungen (nicht nur) bei Übersetzern der „kleineren“ Sprachen bestehen, die auf mehreren Fachgebieten tätig sind.
  2. Es besteht ein eindeutiger Konflikt mit der in Deutschland gängigen „Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit“ durch einen vom zuständigen Gericht ermächtigten Übersetzer versus der in der Norm geforderten, sogenannten ‚signing-off‘-Praxis, die jeder Übersetzer vornehmen kann. Dies kann sehr leicht zu Irreführung und Vortäuschung der vorgenannten „Bestätigung“ durch einen ermächtigten Übersetzer führen.

Deswegen hat sich der DIN-Normenausschuss Terminologie, Unterausschuss „Übersetzungsdienstleistungen“ dagegen ausgesprochen, die Norm ins Deutsche übersetzen zu lassen und in das Deutsche Normenwerk aufzunehmen.

DIN-Gebäude
Das DIN-Gebäude vor Beginn der 2019 aufgenommenen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. – Bild: DIN

In einer offiziellen Stellungnahme vom 30.04.2020 erklären die Mitglieder des Normenausschusses ihre Argumentation und liefern weitere Hintergrundinformationen (Hervorhebungen im Original):

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DIN-Normenausschuss Terminologie (NAT)
NA 105-00-03-01 UA „Übersetzungsdienstleistungen

Stellungnahme

Stellungnahme des NA 105-00-03-01 UA „Übersetzungsdienstleistungen“ zu der Veröffentlichung von ISO 20771:2020 „Legal translation – Requirements“

Im April 2020 wurde ISO 20771:2020 „Legal translation – Requirements“ veröffentlicht. Als zuständiger Unterausschuss „Übersetzungsdienstleistungen“ des DIN-Normenausschusses Terminologie (NAT) und als deutsches Spiegelgremium des für ISO 20771 zuständigen ISO-Komitees ISO/TC 37/SC 5 nehmen wir hierzu wie folgt Stellung:

Wir haben im zuständigen ISO-Ausschuss gegen die Verabschiedung dieser Norm gestimmt. Leider wurde der endgültige Norm-Entwurf mehrheitlich angenommen – trotz bis zum Schluss bestehender, erheblicher Meinungsverschiedenheiten unter den derzeit 36 beteiligten Mitgliedsländern im ISO-Ausschuss. Dies bedeutet, dass die Norm aufgrund der mehrheitlichen Zustimmung der anderen Länder umgesetzt wurde und in englischer Sprache verfügbar ist. Als zuständiger DIN-Unterausschuss haben wir uns gegen die Übernahme von ISO 20771:2020 ins Deutsche Normenwerk ausgesprochen. Die Norm wird somit nicht als DIN-ISO-Norm erscheinen und auch nicht in deutscher Sprache veröffentlicht werden. Wir empfehlen Auftraggebern und Übersetzungsdienstleistern, von einer Anwendung dieser ISO-Norm in Deutschland abzusehen. Zertifizierungsunternehmen empfehlen wir, keine Zertifizierung nach dieser Norm anzubieten.

Gründe:

Anders als DIN EN ISO 17100, die explizit für Übersetzungsdienstleister jedweder Ausprägung – z. B. Übersetzungsunternehmen, freiberuflich tätige Übersetzer oder interne Übersetzungsabteilungen – gilt, wurde mit ISO 20771 auf Betreiben der Projektinitiatoren eine Norm geschaffen, die ausschließlich Anforderungen für den „einzelnen Übersetzer“, der sich auf die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen auf juristischem Gebiet spezialisiert hat, festlegt1. Die Norm „legt Anforderungen an die Kompetenzen und Qualifikationen von Übersetzern, Revisoren und fachlichen Prüfern auf juristischem Gebiet, Best Practices auf dem Gebiet des Übersetzens und den Übersetzungsprozess fest, welche die Qualität und Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen auf juristischem Gebiet direkt beeinflussen. Insbesondere werden Kernprozesse, Ressourcen, Vertraulichkeit, Fortbildung, Ausbildung und andere Aspekte der vom einzelnen Übersetzer erbrachten Übersetzungsdienstleistungen auf juristischem Gebiet spezifiziert.“²

Aus unserer Sicht besteht keinerlei Sachgrund, bei der Festlegung von Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen -gleich auf welchem Fachgebiet- je nach Art des
Übersetzungsdienstleisters unterschiedliche Anforderungen zu definieren. Die in Deutschland und auch in anderen Ländern gemachten Erfahrungen mit DIN EN ISO 17100:2015 haben gezeigt, dass die Anforderungen in ISO 17100 von Übersetzungsdienstleistern jedweder Ausprägung erfüllt werden können. ISO 20771 stellt für Übersetzungsdienstleistungen auf juristischem Gebiet höhere Anforderungen als ISO 17100. Doch warum sollten solche besonderen Anforderungen nur gelten, wenn die Leistungen von freiberuflich tätigen Übersetzungsdienstleistern erbracht werden? Ungeachtet ihrer Intention kann ISO 20771 in letzter Konsequenz zu einer Verzerrung der durch ISO 17100 geförderten gleichen Wettbewerbsbedingungen zu Ungunsten freiberuflich tätiger Fachübersetzer führen.

In ISO 20771 wird das Verhältnis zwischen der Norm und der für Übersetzungsdienstleistungen generell geltenden ISO 17100 in keiner Weise bestimmt. Statt zu einer klareren Definition von Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen kann ein solches unklares Nebeneinanderbestehen von Normen, die ihrem Wesen nach gleiche Sachverhalte unterschiedlich regeln, zu Verwirrung sowohl auf Kundenseite als auch auf Anbieterseite führen. Unsere Hinweise hierzu wurden bei der Erarbeitung der Norm wiederholt abgelehnt.

Es steht außer Frage, dass für Übersetzungsdienstleistungen auf einzelnen Fachgebieten, auf denen besonders schutzwürdige Güter betroffen sind – z. B. für Übersetzungsdienstleistungen im juristischen Bereich (Rechtsstaatlichkeit von Verfahren), im medizinischen Bereich (körperliche Unversehrtheit) oder auch im Bereich der technischen Dokumentation (Produktsicherheit und Verbraucherschutz) – die allgemeinen Anforderungen von ISO 17100 in spezifischere, ggf. auch höhere Anforderungen „übersetzt“ werden sollten und können. Dies sollte aus unserer Sicht jedoch nicht in Form separater ISO-Normen, sondern in der Form fachgebietsspezifischer Anhänge zu ISO 17100 erfolgen. Eine Reihe nebeneinander (und neben ISO 17100) stehender Einzelnormen für die Anforderungen an Fachübersetzungen auf verschiedenen Gebieten würde dazu führen, dass sich freiberuflich tätige Übersetzungsdienstleister – vor allem in weniger verbreiteten Sprachen, bei denen eine vollständige Spezialisierung auf ein einziges Fachgebiet (z. B. Recht) aus wirtschaftlichen Gründen oftmals nicht möglich ist- nach und nach einer ganzen Reihe von Zertifizierungen (und periodischen Rezertifizierungen) unterziehen müssten. Wird der mit ISO 20771 eingeschlagene Ansatz der Schaffung separater Normen für verschiedene Fachgebiete weiter verfolgt, so führt dies zu einer ausufernden Zertifizierungspraxis.

Darüber hinaus empfiehlt ISO 20771 Verfahrensweisen,

  • die in Widerspruch zu in Deutschland geltenden Vorschriften stehen. Insbesondere die in Unterabschnitt 6.7 empfohlene Freigabe („signing off“) sämtlicher Übersetzungen durch den Übersetzer kann leicht zu einer Irreführung und Vortäuschung einer „Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit“ durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer führen;
  • die zumindest in Deutschland nicht praktikabel sind und zu vermeidbarem bürokratischem Aufwand führen. Beispielsweise fordert IS017100, dass der Übersetzungsdienstleister mit dem Kunden eine Vereinbarung schließt. Diese „Vereinbarung, ob vertraglich oder nichtvertraglich, muss die kaufmännischen Bedingungen und die Projektspezifikationen enthalten oder auf sie verweisen.“ ISO 20771 empfiehlt nun darüber hinausgehend den Abschluss von „Service Level Agreements“ (SLAs)³. Solche Rahmenvereinbarungen sind jedoch nur im Rahmen regelmäßiger Beauftragungen durch denselben Kunden möglich und sinnvoll. Bei bloß sporadischer Beauftragung wird eine an Kunden gerichtete Bitte um Abschluss eines „Service Level Agreements“ bestenfalls auf Unverständnis stoßen, da der Abschluss solcher Verträge auch kundenseitig mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Bei Gerichten/Behörden als Auftraggeber ist der Abschluss solcher SLAs überhaupt nicht praktikabel.

Wir haben uns seit Beginn des Normungsvorhabens ISO 20771 gegen die Schaffung separater Normen für Fachübersetzungen auf unterschiedlichen Gebieten ausgesprochen. Die nun vorliegende Endfassung bestätigt die von uns und nationalen Normungsgremien anderer Länder von Anfang an geäußerten Bedenken. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass ISO 17100 als zentrale Norm für Übersetzungsdienstleistungen weiterentwickelt wird. Dabei können einzelne sachdienliche Aspekte, die im Rahmen von ISO 20771 im Hinblick auf Prozesse und Ressourcen entwickelt und ausgearbeitet wurden, selbstverständlich konstruktiv berücksichtigt werden. Die in diesem Jahr anstehende turnusmäßige Überprüfung von ISO 17100 bietet dafür eine gute Gelegenheit.

Kontakt

Christine Reichhardt
DIN-Bearbeiterin NA 105-00-03-01 UA
Mail: christine.reichhardt@din.de
Tel.: 030 2601-2590

Ilona Wallberg
Obfrau NA 105-00-03-01 UA Mail: ilona.w@llberg.de

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
[…]

  1. ISO 20771:2020(E), Introduction: “This document is intended for implementation by individual translators who specialize in the provision of legal translation services.”
  2. ISO 20771:2020(E), Kapitel 1 (Scope): “This document specifies requirements for the competences and qualifications of legal translators, revisers and reviewers, best translation practices and the translation process directly affecting the quality and delivery of legal translation services. In particular, it specifies the core processes, resources, confidentiality, professional development requirements, training and other aspects of the legal translation service provided by individual translators.”
  3. ISO 20771:2020(E), 3.5.5 und 6.7

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Ivona Stelzig
(Stelzig ist im Vorstand der ATICOM für Übersetzungsnormen zuständig und seit Oktober 2017 Mitglied des DIN-Normenausschusses NA 105-00-03-01 UA „Übersetzungsdienstleistungen“.)