Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im vergangenen Sommer das transatlantische Datenschutzabkommen von 2016 (Privacy Shield) für ungültig erklärt und die Standardvertragsklauseln in ihrer Wirksamkeit bestätigt.
Für Unternehmen herrscht dadurch ein dringender Handlungsbedarf, die eigenen Datentransfers zu überprüfen. Eine rechtssichere transatlantische Zusammenarbeit wird noch komplexer.
Die Across Systems GmbH als Anbieter eines Translation-Management-Systems weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ihr Hosting in Deutschland erfolgt. Nach Ansicht des seit zwanzig Jahren am Markt etablierten Tool-Anbieters ist damit eine datenschutzrechtlich sichere Lösung für das Übersetzungsmanagement gewährleistet.
Unternehmen wird empfohlen, Datenströme innerhalb der EU zu halten
Mit dem Wegfall des Privacy Shields müssen Unternehmen mit transatlantischen Vertragspartnern eine individuelle Standardvertragsklausel aushandeln. Darunter fallen auch etwaige Support-Angelegenheiten, da diese datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitungsmaßnahmen darstellen und durch die strengen Vorgaben der Standardvertragsklauseln legitimiert werden müssen.
Der rechtssichere Datentransfer in die USA ist somit deutlich aufwändiger geworden und bringt einige komplexe Unsicherheiten mit sich. Nach der sorgfältigen Analyse der zu übermittelnden Datentransfers wird europäischen Unternehmen nun empfohlen, diese innerhalb der EU zu halten, um Transparenz und Sicherheit weiterhin zu gewährleisten.
Across hostet Übersetzungsmanagement in Deutschland
Es sind Zeiten des Umbruchs, in denen politische und rechtliche Veränderungen deutliche Auswirkungen auf die Märkte haben. Davon ist auch das Übersetzungsmanagement betroffen. Gerade hier werden zahlreiche Daten transferiert und über unterschiedliche Teilnehmer der Lieferkette gestreut.
Bei Across erfolgen Hosting und Support in Deutschland, also innerhalb der Europäischen Union. Eine sichere und verlässliche Lösung, um Datenströme sicher abzubilden.
Across Systems