
Wie die Statista GmbH meldet, gab es Ende 2019 in Deutschland 8.614 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Übersetzer und Dolmetscher. Hierzu gehören alle Angestellten, aber nicht die Beamten.
Nach dem bisherigen Höchststand von 8.962 im Jahr 2017 ist deren Zahl damit im zweiten Jahr in Folge leicht rückläufig.
Die Daten in Tabellenform:
Jahr | Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Übersetzer/Dolmetscher in Deutschland |
2012: | 6.985 |
2013: | 7.201 |
2014: | 7.480 |
2015: | 8.116 |
2016: | 8.843 |
2017: | 8.962 |
2018: | 8.818 |
2019: | 8.614 |
Alle Angaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember in den einzelnen Berichtsjahren und wurden auf Basis der Klassifizierung der Berufe von 2010 erhoben.
Definition „sozialversicherungspflichtig Beschäftigte“
Die Bundesagentur für Arbeit definiert „sozialversicherungspflichtig Beschäftigte“ wie folgt:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind.
Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z.B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o.g. Ausnahme). – (Stand 02/2011)
- 2014-03-16: Bundesagentur für Arbeit: Zahl der angestellten Übersetzer 2013 weiter angestiegen
- 2011-11-19: Bundesagentur für Arbeit meldet: Wieder mehr feste Stellen für Übersetzer
red