GDolmG: VVDÜ wertet Gespräche mit Abgeordneten und Ausschussmitgliedern als Teilerfolg

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Bild: VVDÜ

Der VVDÜ (Verein der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer in Hamburg) hatte für den 11.05.2021 Bundestagsabgeordnete und Mitglieder des Rechtsausschusses aller Parteien (mit Ausnahme der AfD) zu einer Besprechung eingeladen, die als Videokonferenz per Zoom durchgeführt wurde.

Man habe damit der Legislative zum wiederholten Mal die Auswirkungen dieses Gesetzesvorhabens auf die Berufsträger vor Augen führen wollen, so die VVDÜ-Vorsitzende Natascha Dalügge-Momme.

In einer als Pressemitteilung verbreiteten Erklärung fasst der Verband das Ergebnis der Gespräche zusammen (Zwischenüberschriften hinzugefügt):

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Bisherige Vorschläge und Empfehlungen fanden kaum Gehör

Seit 2019 hat das Bundesforum der Justizdolmetscher und -übersetzer, zu dessen Mitgliedern auch der VVDÜ Hamburg gehört, mehrfach umfangreiche und detaillierte Stellungnahmen (10/2019, 11/2020) abgegeben und versucht, durch gezielte Vorschläge und Empfehlungen (11/2019, 10/2020) sowie Forderungskataloge (03/2019, 02/2020) die Informationsdefizite zu beheben, die der Gesetzentwurf nach wie vor in eklatanter Weise offenbart.

Das Thema der Vergütung ist ja inzwischen bedauerlicherweise schon ‚neu geregelt‘ worden, ohne dass die Erhöhung der ‚Entschädigungs‘-Sätze den Realverlust durch die Inflation über den immensen Zeitraum auch nur ansatzweise kompensieren würde: Die Erhöhung blieb sogar noch hinter dem Referentenentwurf zurück.

Verband fordert Bestandsschutz für etablierte Gerichtsdolmetscher

Unsere Sorge galt also – nicht ausschließlich aber insbesondere – dem Bestands- und Vertrauensschutz, der durch die Aufhebung der bestehenden Vereidigungen ab 2024 nicht mehr gegeben wäre.

Zur Einstimmung und Auffrischung der Sachkunde waren die hierfür notwendigen Informationen den eingeladenen Parlamentariern nochmals übermittelt worden, zusammen mit einer PPT-Präsentation zur Strukturierung des Gesprächs, Zusammenfassung unserer Standpunkte und Veranschaulichung der absehbaren Gefährdung unseres Berufsstands.

VVDÜ von offener Gesprächsatmosphäre positiv überrascht

Im Ergebnis bewerten wir das Meeting (9:30 Uhr bis 11:00 Uhr) als Teilerfolg in dem Sinne, dass uns die offene Atmosphäre positiv überrascht hat. Unsere Auffassungen stießen nahezu durchgehend auf großes Verständnis, auch wenn uns der Vertreter einer der langjährigen und nicht etwa nur kurzfristig an der Ausgestaltung dieses Gesetzes beteiligten Koalitionspartner wenig Hoffnung darauf machen konnte, dass all unsere Wünsche bei der anstehenden Beschlussfassung noch umfassend Berücksichtigung finden würden.

Immerhin herrschte Einigkeit darüber, dass der Aufwand für Neu-Vereidigungen der qualifizierten und bewährten Kollegen und Kolleginnen weder logisch noch gerechtfertigt sein würde. Gleiches galt für die Vereinheitlichung der Parameter zur Vereidigung/Beeidigung/Ermächtigung.

Da sich ab Herbst einiges am Regierungsszenario ändern dürfte, sind wir froh darüber, bei den Parteien auf so viel Verständnis und Akzeptanz gestoßen zu sein.

Allerdings ist es nach so vielen Jahrzehnten engagierter Vereins- und Gremienarbeit überraschend, wie viel Aufwand immer noch erforderlich ist, um das Bewusstsein für notwendige Qualifizierung sowie die Anerkennung bestehender Qualifikation in unseren Berufen zu bilden und zu erweitern.

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Im September 2021 sind Bundestagswahlen. Deshalb soll das nach Ansicht aller Berufsverbände der Übersetzungsbranche in weiten Teilen misslungene Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode seine endgültige Form erhalten.

Es wurde bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und sollte eigentlich im Juli 2021 in Kraft treten. Wegen des dringenden Überarbeitungsbedarfs ist es aber im März 2021 zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss des Bundestags überwiesen worden.

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rs

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