Präsident Trump erklärt Englisch zur Staatssprache der Vereinigten Staaten von Amerika

Donald Trump
Präsident Donald Trump weist auf der Startseite von whitehouse.gov den Weg - jetzt auch in sprachlicher Hinsicht. - Bildschirmfoto

Die Vereinigten Staaten von Amerika gehören ebenso wie Deutschland und Italien zu den wenigen Ländern, in denen die Verfassung keine Staatssprache bzw. Amtssprache festlegt.

Präsident Donald Trump hat diese von vielen Konservativen als Missstand empfundene Situation nun kurzerhand per Executive Order geklärt. In der Verfügung heißt es:

Seit der Gründung unserer Republik wird Englisch als Landessprache verwendet. Die historischen Regierungsdokumente unserer Nation, einschließlich der Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung, wurden alle in englischer Sprache verfasst. Es ist daher an der Zeit, dass Englisch zur offiziellen Sprache der Vereinigten Staaten erklärt wird.

Eine landesweit festgelegte Sprache sei das Herzstück einer geeinten und solidarischen Gesellschaft. Die Politik wolle bei der Aufnahme von Einwanderern das Erlernen der Landessprache fördern. Nur so könne die neue Heimat zu einer gemeinsamen Heimat werden. Die Neubürger würden durch das Erlernen der englischen Sprache in die Lage versetzt, den amerikanischen Traum für sich persönlich zu verwirklichen.

Weiter heißt es:

Englisch zu sprechen, öffnet nicht nur wirtschaftlich Türen, sondern hilft Neuankömmlingen, sich in ihren Gemeinden zu engagieren, an nationalen Traditionen teilzunehmen und unserer Gesellschaft etwas zurückzugeben. Mit diesem Erlass wird die lange Tradition mehrsprachiger amerikanischer Bürger gewürdigt und gefeiert, die Englisch erlernt und die Sprache über Generationen hinweg an ihre Kinder weitergegeben haben.

Zu beachten ist aber, dass es sich bei der Anordnung lediglich um eine Art Durchführungsverordnung handelt. Die Verfassung der Vereinigten Staaten ändert sich dadurch nicht. In ihr wird nach wie vor keine Aussage zur Nationalsprache gemacht.

Kann es wirklich nur eine geben?

Es gibt zahlreiche Länder mit mehr als einer Amtssprache. Diesem Konzept wird in der Verfügung Trumps jedoch eine klare Absage erteilt:

Um die Einheit zu fördern, eine gemeinsame amerikanische Kultur für alle Bürger zu pflegen, die Kohärenz der Regierungsarbeit zu gewährleisten und einen Weg zu bürgerlichem Engagement zu schaffen, liegt es im ureigenen Interesse Amerikas, dass die Bundesregierung eine – und nur eine – Amtssprache bestimmt.

Die Einführung von Englisch als Amtssprache wird nicht nur die Kommunikation vereinfachen, sondern auch die gemeinsamen nationalen Werte stärken und eine Gesellschaft mit stärkerem Zusammenhalt und höherer Effizienz schaffen.

Dementsprechend wird mit dieser Anordnung Englisch zur Amtssprache der Vereinigten Staaten bestimmt.

White House, Page not found
Unter whitehouse.gov/es fand sich früher eine spanischsprachige Version der Website. Trump vertritt den Standpunkt, dass es auf Bundesebene nur eine Sprache geben sollte. – Bildschirmfoto

Spanischsprachige Website des Weißen Hauses erneut abgeschaltet

Um ein Zeichen zu setzen, hatte Donald Trump bereits während seiner ersten Amtszeit die spanischsprachige Version der Website des Weißen Hauses abgeschaltet. Die Botschaft lautet: Wer Amerikaner werden möchte und sich im Land etwas aufbauen will, der sollte Englisch lernen.

Präsident Joe Biden hatte 2021 die spanischen Texte wieder online gestellt. Mit Antritt seiner zweiten Amtszeit hat Trump die entsprechenden Links 2025 wieder deaktiviert.

Eigentlich geht es um die Staatssprache, nicht die Amtssprache

In der Verfügung des Präsidenten werden die Ausdrücke official language und national language verwendet. Die Presse übersetzt das mit Amtssprache. Streng genommen ist das nicht ganz richtig.

Treffender wäre es – wie in der österreichischen Verfassung – auf Bundesebene von einer „Staatssprache“ zu sprechen, denn im engeren Sinn ist eine Amtssprache lediglich die Sprache der Verwaltung. So hat Deutschland zwar eine Amtssprache (Verwaltungssprache) und eine Gerichtssprache, aber keine Staatssprache.

Rund 30 US-Bundesstaaten haben eine Amtssprache, Hawaii hat 2, Alaska 21

Zu beachten ist, dass sich die neue Verfügung lediglich auf die Bundesebene bezieht. An der Situation vor Ort in den Bundesstaaten ändert sich nichts.

Mehr als 30 Bundesstaaten der USA haben schon lange Englisch als Amtssprache festgelegt, darunter Kalifornien, Colorado, Alabama, Florida und Tennessee. In Hawaii sind Englisch und Hawaiianisch festgeschrieben, während Alaska neben Englisch auch zahlreiche indigene Sprachen zu seinen 21 „official languages“ zählt.

In den Gemeinden im Süden, in denen zu einem erheblichen Anteil oder sogar mehrheitlich Spanisch gesprochen wird, werden die Behörden schon im eigenen Interesse auch weiterhin wichtige Verlautbarungen in beiden Sprachen herausbringen und auch mündlich ggf. auf Spanisch kommunizieren, zumal dort viele Beamte zweisprachig sind.

170 der 195 Staaten der Welt haben Amtssprache in Verfassung festgeschrieben

Von den derzeit 195 Staaten der Welt haben schätzungsweise 170 eine oder mehrere Amtssprachen festgelegt. Bekannte Mehrsprachler sind etwa die Schweiz mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch, Kanada mit Englisch und Französisch oder Finnland mit Finnisch und Schwedisch.

Zum kleinen Club der Länder, die in ihrer Verfassung keine Aussage zur Nationalsprache machen, gehören neben den USA unter anderem Großbritannien, Deutschland, Italien und Mexiko.

Deutschland: Deutsch ist Verwaltungs- und Gerichtssprache, aber keine Staatssprache

Auch Deutschland besitzt keine Staatssprache. Allerdings sind sowohl die Gerichtssprache als auch die Verwaltungssprache (Amtssprache) gesetzlich festgelegt:

  • Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) heißt es in § 184: „Die Gerichtssprache ist deutsch.“
  • Und das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legt in § 23 fest: „Die Amtssprache ist deutsch.“

Deutsch ins Grundgesetz?

Auch in Deutschland gibt es schon länger Bestrebungen, Deutsch als Staatssprache im Grundgesetz zu verankern und der Landessprache damit Verfassungsrang einzuräumen. In den meisten Ländern der Welt ist dies eine Selbstverständlichkeit, die keiner Diskussion bedarf.

Die Forderung ist mehrfach bekräftigte Beschlusslage von CDU und CSU. Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte sich dafür eingesetzt. Die wiederholten Parteitagsbeschlüsse wurden jedoch von der Parteivorsitzenden und Kanzlerin Angela Merkel stets ignoriert. Konkrete Schritte, den Wunsch der Parteibasis umzusetzen, wurden daher nie unternommen.

Diese Aufgabe überließ die Union der AfD, die 2018 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag einbrachte. Dieser sah vor, den folgenden Zusatz als Absatz 3 des Artikels 22 aufzunehmen: „Die Landessprache in der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“

Der Vorschlag fand keine Mehrheit und wurde wegen der Brandmauer-Doktrin auch von den Abgeordneten der Unionsparteien abgelehnt, obwohl sie auf Parteitagen jahrelang immer wieder genau diese Änderung gefordert hatten.

Österreich legt Staatssprache in Verfassung fest

In Österreich hingegen heißt es in Artikel 8 (1) der Verfassung: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“

Ähnlich halten es auch alle anderen Nachbarländer wie etwa Frankreich, wo Artikel 2 (1) der Verfassung bestimmt: „La langue de la République est le français.“

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White House, designating english
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Designating English as the Official Language of The United States

EXECUTIVE ORDER

March 1, 2025

By the authority vested in me as President by the Constitution and the laws of the United States of America, it is hereby ordered:

Section 1. Purpose and Policy. From the founding of our Republic, English has been used as our national language. Our Nation’s historic governing documents, including the Declaration of Independence and the Constitution, have all been written in English. It is therefore long past time that English is declared as the official language of the United States. A nationally designated language is at the core of a unified and cohesive society, and the United States is strengthened by a citizenry that can freely exchange ideas in one shared language.

In welcoming new Americans, a policy of encouraging the learning and adoption of our national language will make the United States a shared home and empower new citizens to achieve the American dream. Speaking English not only opens doors economically, but it helps newcomers engage in their communities, participate in national traditions, and give back to our society. This order recognizes and celebrates the long tradition of multilingual American citizens who have learned English and passed it to their children for generations to come.

To promote unity, cultivate a shared American culture for all citizens, ensure consistency in government operations, and create a pathway to civic engagement, it is in America’s best interest for the Federal Government to designate one — and only one — official language. Establishing English as the official language will not only streamline communication but also reinforce shared national values, and create a more cohesive and efficient society.

Accordingly, this order designates English as the official language of the United States.

Sec. 2. Definitions. For purposes of this order:
(a) “Agency” has the meaning given to it in section 3502 of title 44, United States Code, except that such term does not include the Executive Office of the President or any components thereof.

(b) “Agency Head” means the highest-ranking official of an agency, such as the Secretary, Administrator, Chairman, or Director, unless otherwise specified in this order.

Sec. 3. Designating an Official Language for the United States. (a) English is the official language of the United States.

(b) Executive Order 13166 of August 11, 2000 (Improving Access to Services for Persons with Limited English Proficiency), is hereby revoked; nothing in this order, however, requires or directs any change in the services provided by any agency. Agency heads should make decisions as they deem necessary to fulfill their respective agencies’ mission and efficiently provide Government services to the American people. Agency heads are not required to amend, remove, or otherwise stop production of documents, products, or other services prepared or offered in languages other than English.

(c) The Attorney General shall rescind any policy guidance documents issued pursuant to Executive Order 13166 and provide updated guidance, consistent with applicable law.

Sec. 4. General Provisions. (a) Nothing in this order shall be construed to impair or otherwise affect:

(i) the authority granted by law to an executive department or agency, or the head thereof; or

(ii) the functions of the Director of the Office of Management and Budget relating to budgetary, administrative, or legislative proposals.

(b) This order shall be implemented consistent with applicable law and subject to the availability of appropriations.

(c) This order is not intended to, and does not, create any right or benefit, substantive or procedural, enforceable at law or in equity by any party against the United States, its departments, agencies, or entities, its officers, employees, or agents, or any other person.

THE WHITE HOUSE,
March 1, 2025.

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